Treibgut aus Isar geborgen

Heilig-Geist-Brücke in Landshut gesperrt


Die Heilig-Geist-Brücke ist am Sonntag ab sechs Uhr vollgesperrt.

Die Heilig-Geist-Brücke ist am Sonntag ab sechs Uhr vollgesperrt.

Von Redaktion idowa

Wegen des vergangenen Hochwassers hat sich an der Heilig-Geist-Brücke eine Menge Treibgut angesammelt. Aus Sicherheitsgründen, aber auch um die Brückenkonstruktion zu schützen und um weitere Schäden am flussabwärts liegenden Maxwehr-Kraftwerk zu vermeiden, muss das Treibgut so schnell wie möglich entfernt werden. Hierfür wird ein Autokran benötigt. Darum wird die Heilig-Geist-Brücke am Sonntag ab ca. sechs Uhr für den kompletten Verkehr gesperrt.

Das heißt, auch Fußgänger und Radfahrer können die Brücke nicht passieren und müssen über den Maxwehrsteg beziehungsweise den Ländsteg in Höhe Isarpromenade/Mühleninsel ausweichen. Die Umleitung erfolgt über Isargestade, Podewilsstraße, Am Alten Viehmarkt und Postplatz. Diese ist auch entsprechend ausgeschildert.

Demententsprechend sind auch die Buslinien, die regulär von und zur Altstadt über die Heilig-Geist-Brücke fahren, von der Vollsperrung betroffen. Die Linien 3, 5, 6, 9 und 12 fahren dieselbe Umleitung. Die Linie 11 Richtung Hauptbahnhof/Landshut Park wird ab der Haltestelle Regensburger Straße über Stadtwerke, Isargestade bis Zweibrückenstraße umgeleitet und fährt dann unverändert weiter. Richtung Piflaser Weg fährt die Linie 11 ab der Haltestelle Zweibrückenstraße über Isargestade bis Regensburger Straße und dann weiter bis Piflaser Weg. Die Linie 7 Richtung Altstadt/Hofberg nimmt die Umleitung ab der Haltestelle Realschule über Stadtwerke (Ersatzhaltestelle), Am Alten Viehmarkt, Postplatz bis Altstadt. Die Linie 7 Richtung Campingplatz fährt ab der Haltestelle Altstadt über Postplatz, Am Alten Viehmarkt bis Stadtwerke und dann weiter bis Campingplatz.

Die Anwohner werden insbesondere wegen der Anlieferung des Autokranes ab 6 Uhr um Verständnis gebeten. Dem frühen Arbeitsbeginn wurde auch unter dem Gesichtspunkt zugestimmt, dass dringender Handlungsbedarf aufgrund der bestehenden Gefahrensituation an der Brücke besteht und um die Arbeiten schnellstmöglich wieder abschließen und die Sperrung aufheben zu können.