Landkreis Landshut

Gierig nach Nacktfotos: Mann (35) verschickt 400 SMS an mehrere Minderjährige


Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa

Von kö

Was als Scherz zu Prozessbeginn gedacht war, scheint nun gar nicht mehr so abwegig. "Ich habe Ihnen doch gesagt: Wir gehen gemeinsam zum Christkindlmarkt", sagte Nebenklagevertreter Ronny Raith am Freitag zu dem psychiatrischen Sachverständigen Dr. Gregor Groß. Die Beteiligten im Prozess gegen den 35-jährigen Stephan K. wegen Zuhälterei, gefährlicher Körperverletzung und dem Besitz jugendpornographischen Bildmaterials vor der Jugendkammer des Landgerichts haben sich mittlerweile dazu entschlossen, den hürdenreichen Prozessverlauf mit Humor zu nehmen.

Für die Hürden sorgt der Angeklagte selbst. Stephan K. sieht sich als Opfer der Justiz und macht mit einer geradezu zähen Verbissenheit von seinen Rechten Gebrauch. Für ihn sind die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft haltlos; dementsprechend hat er - der seine beiden Verteidiger eher als Beiwerk zu sehen scheint - bereits einen Antrag auf Haftprüfung gestellt, der von der Kammer unter Vorsitzendem Richter Oliver Dopheide jedoch abgelehnt wurde. Laut der von Staatsanwalt Gerd Strohner vertretenen Anklage soll K. seine ehemalige Verlobte derart "dominiert, manipuliert und kontrolliert"haben, dass sie Eskortdienste und bezahlten Geschlechtsverkehr mit anderen Männern durchgeführt hat. Spurte die Frau nicht, so soll K. sie körperlich misshandelt und ihr gedroht haben. Zudem soll der 35-Jährige, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren verbüßt hat, entgegen eines Kontaktverbots 400 SMS und andere Nachrichten an 18 Minderjährige verschickt haben zu dem Zweck, in den Besitz von Nacktfotos zu gelangen und mögliche Sexualkontakte zu knüpfen.

Am jüngsten Verhandlungstag erklärte sich K. nun nicht damit einverstanden, dass man sich mit dem Verlesen einer Erklärung seiner Ex-Freundin bezüglich zweier Handyverträge begnügt. Die Frau hatte bereits vor Gericht ausgesagt. Die Frage nach dem Inhaber zweier Mobilhandys hatte sich später erst aufgetan. Aktuell ist die Frau laut ärztlichem Attest aufgrund einer schweren Erkrankung nicht verhandlungsfähig. Stephan K. beharrte jedoch auf sein Recht - "Mir haben sich da noch ein paar Fragen aufgetan" - und so muss man den gesundheitlichen Zustand der Frau abwarten. Die Möglichkeit einer Einvernahme per Video wurde zwar kurzzeitig diskutiert, aufgrund des organisatorischen Aufwands aber schließlich verworfen. Auch auf die Ladung zweier Zeugen bestand K. Alle anderen Prozessbeteiligten hatten zuvor erklärt, ihnen würde die Verlesung der polizeilichen Aussagen völlig reichen, da es sich um keine wesentlichen Zeugen handeln würde. Ks Verhalten brachte sogar die Verteidiger dazu, die Köpfe zu schütteln. Mit Prozessverschleppung habe das gar nichts zu tun, entgegnete der 35-Jährige jedoch seinen Kritikern. Er sitze seit geraumer Zeit in Einzelhaft und habe daher das größte Interesse daran, dass der Prozess so schnell wie möglich zu Ende geht. "Meine Anträge dienen lediglich der Wahrheitsfindung."

Der Prozess wird am 30. September fortgesetzt.