Abfalllager Landshut

Frist für Abtransport aus Gretlmühle verlängert


Das Abbruchmaterial, das auf dem Gelände der Lagerstätte in der Gretlmühle gefunden wurde, muss bis Ende Januar von dort verschwinden. Die Frist für den Abtransport wurde von ursprünglich 31. Dezember bis 31. Januar verlängert.

Das Abbruchmaterial, das auf dem Gelände der Lagerstätte in der Gretlmühle gefunden wurde, muss bis Ende Januar von dort verschwinden. Die Frist für den Abtransport wurde von ursprünglich 31. Dezember bis 31. Januar verlängert.

Von idowa (PM)

Der Betreiber des Betriebsgeländes in der Gretlmühle, auf dem im November nicht genehmigtes Abbruchmaterial festgestellt worden ist, hat bei der Stadt Landshut Fristverlängerung für die Entfernung der dort noch vorhandenen Haufwerke beantragt. Wie die Stadt am Donnerstag in einer Pressemitteilung schreibt, wurde dieses Gesuch genehmigt: Der Betreiber, ein 31-jähriger Landshuter, hat nun bis Ende Januar Zeit, das Abbruchmaterial abzutransportieren. Als Begründung für die Fristverlängerung wurden die problematische Witterung und Schwierigkeiten bei der beauftragten Firma genannt.

Im Zuge einer Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Passau war am 24. November vergangenen Jahres auf dem Betriebsgelände in der Gretlmühle mutmaßlich kontaminiertes Abbruchmaterial festgestellt worden (wir berichteten). Eine anschließende vom Amt für Umwelt-, Klima- und Naturschutz in Auftrag gegebene Beprobung ergab, dass es sich bei einem Teil des Materials um gering verunreinigten Ausbau-Asphalt handelte, der unsachgemäß verbaut wurde und umgehend entfernt werden musste. Dies ist bereits Anfang Dezember unter behördlicher Aufsicht erfolgt.

Die darüber hinaus auf dem Gelände gelagerten Haufwerke ergaben keine gefährliche Belastung, heißt es weiter. Aus umweltfachlicher Sicht habe daher kein Handlungsbedarf bestanden. Es handele sich aber dennoch um Abfall im rechtlichen Sinne, für dessen Lagerung auf dem Gelände der Betreiber keine Genehmigung habe. Der Betreiber hatte daher die Aufforderung erhalten, die Haufwerke bis 31. Dezember 2022 vom Gelände zu entfernen und dies auch nachzuweisen. Das teilten Bau- und Umweltreferent Johannes Doll und Benedikt Haseneder, Fachbereichsleiter Umweltschutz bei der Stadt, schon im Dezember im Gespräch mit unserer Mediengruppe mit. Die mit diesen Arbeiten beauftragte Firma konnte den Auftrag jedoch nicht bis Ende Dezember abarbeiten. Als Gründe wurden unter anderem hohe, krankheitsbedingte Personalausfälle und Betriebsschließungen während der Feiertage bei der beauftragten Firma genannt. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Landshut habe die Frist zur Räumung des Lagerplatzes daher einmalig bis zum 31. Januar 2023 verlängert.