Landshut

Auch Unwetter-Geschädigte in Landshut bekommen Unterstützung


Auch Landshut wurde von den Unwettern im Mai stark getroffen. Geschädigte haben nun die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Auch Landshut wurde von den Unwettern im Mai stark getroffen. Geschädigte haben nun die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen.

Von Redaktion idowa

Nach dem Unwetter mit Hochwasser im Mai gibt es jetzt für die betroffenen Stadtteile Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau eine finanzielle Unterstützung: Auf Initiative von Oberbürgermeister Hans Rampf und mit Unterstützung des Landtagsabgeordneten Helmut Radlmeier werden die Betroffenen in den genannten drei Stadtteilen in die vom Freistaat eingeleitete Finanzhilfeaktion miteinbezogen. Das hat das Finanzministerium am Donnerstag bekanntgegeben.

Das verheerende Unwetter richtete auch in den Stadtteilen Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau teils beträchtliche Schäden an. "Wir sind sehr froh darüber, dass der Freistaat die betroffenen Stadtteile in seine Finanzhilfeaktion miteinschließt und unsere vom Unwetter geschädigten Bürger jetzt mit der so wichtigen und dringenden schnellen finanziellen Unterstützung rechnen können", so Oberbürgermeister Hans Rampf.

Antragsberechtigt sind Bewohner der Stadtteile Schönbrunn, Frauenberg und Wolfsteinerau, die von Schäden aufgrund des Unwetters mit extremem Starkregen vom 29. Mai 2016 betroffen sind. Die Stadt Landshut unterstützt Privathaushalte bei der Antragsstellung auf Sofortgeld in Höhe von 1.500 Euro und Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige und land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sowie Vereine bei der Antragstellung auf Sofortgeld bis zu 5.000 Euro. Darüber hinaus werden Soforthilfen für Haushalt und Hausrat sowie für Ölschäden an Gebäuden gewährt.

Für Privathaushalte beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro, wenn die Mittel zur Ersatzbeschaffung verwendet werden. Bei möglichem oder vorhandenem Versicherungsschutz beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Bei Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden beträgt die Soforthilfe bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Bei möglichem oder vorhandenem Versicherungsschutz beträgt die Soforthilfe bis zu 5.000 Euro. Versicherungsleistungen werden auf die Soforthilfen angerechnet.

Die Antragstellung und Dokumentation der Schäden erfolgt vor Ort mit der Unterstützung von Thomas Rogler, Ansprechpartner Hochwasserhilfe der Stadt. Die betroffenen Bürger werden gebeten, einen Termin zu vereinbaren unter Telefon 882510 oder per E-Mail: thomas.rogler@landshut.de. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16 Uhr .