33-jähriger Syrer wegen Drogenhandels zu Gefängnisstrafe verurteilt

"Verhalten ist eine Unverschämtheit"


Das Schöffengericht hat am Dienstagnachmittag einen 33-jährigen Syrer wegen unerlaubtem, gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, unerlaubtem Handeltreiben in nicht geringer Menge sowie einer Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

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