Vielfalt statt Defizit

Inklusionsberatung des Schulamtes Dingolfing-Landau


Inklusion bedeutet auch im schulischen Sinne, uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Inklusion bedeutet auch im schulischen Sinne, uneingeschränkte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.

Inklusion ist keine Entscheidung: Die UN-Konvention für die Rechte behinderter und beeinträchtigter Menschen zur Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten verpflichtet auch die Schulen im Landkreis Dingolfing-Landau dazu, Vielfalt zuzulassen und die individuellen Defizite der einzelnen Kinder und Jugendlichen nicht in den Vordergrund zu stellen. Nichtsdestotrotz benötigen Schulen, deren Lehrpersonal und auch die betroffenen Schüler und deren Eltern Hilfe und Unterstützung, um die teils herausfordernde Eingliederung beeinträchtigter Kinder in den Schulalltag meistern zu können. Eltern, die sich hinsichtlich etwaiger Bildungs- und Fördermöglichkeiten informieren wollen, haben hierbei mit der Inklusionsberatung des Schulamtes Dingolfing-Landau eine standortnahe Anlaufstelle.

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