Gute Spürnase

Further Zollhund entdeckt ordentliche Menge Drogen

Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) Furth im Wald haben bei einer Zugkontrolle in einem Reisezug von Prag nach München zahlreiche Drogen bei einem Reisenden sichergestellt. Dank ihres Hundes.

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Betäubungsmittel, Geld-börse, Feinwaage und Mobiltelefone stellten die Zollbeamte bei dieser Kontrolle sicher.

Betäubungsmittel, Geld-börse, Feinwaage und Mobiltelefone stellten die Zollbeamte bei dieser Kontrolle sicher.

Von Redaktion Furth im Wald

Die Kontrolle fand auf Höhe Weiding statt. Im Rahmen der Überprüfung kontrollierten die Einsatzkräfte unter anderem einen deutschen Staatsangehörigen, der angab, bereits seit mehreren Wochen unterwegs zu sein. Ziel seiner Reise sei der Besuch einer Bekannten in München. Auf die Frage nach anmeldepflichtigen Waren oder verbotenen Gegenständen wie Waffen oder Drogen verneinte der Mann jeglichen Besitz.

Zur Überprüfung des mitgeführten Gepäcks kam Rauschgiftspürhund „Cessy“ zum Einsatz. Der Hund schlug bei der Reisetasche des Fahrgasts an und wies so auf mögliche Drogen hin. Bei der anschließenden Durchsuchung entdeckten die Zöllner insgesamt 92,8 Gramm Haschisch, 32,9 Gramm Marihuana, 3,1 Gramm Kokain, 0,9 Gramm Amphetamin, 0,3 Gramm Ketamin, zwei Tilidin-Tabletten, einen Papierträger mit LSD sowie eine Vape mit unbekanntem Wirkstoff.

Zollhund Cessy bewies wieder einmal eine gute Spürnase.

Zollhund Cessy bewies wieder einmal eine gute Spürnase.

Die Drogen waren in Druckverschlusstüten, Stoffkapseln, Papierbriefchen und Dosen ver-packt. Zusätzlich fanden die Einsatzkräfte eine Feinwaage.

„Bei diesen Briefchen handelte es sich nicht um Liebesbriefe“, erklärt Nadine Striegel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Regensburg, mit Blick auf die auffällig verpackten Drogen. „Die Vielzahl und Art der Drogen sowie die mitgeführte Feinwaage lassen auf mehr als nur Eigenbedarf schließen.“

Sämtliche Drogen sowie die Feinwaage wurden sichergestellt. Gegen den Reisenden wurde ein Strafverfahren wegen Bannbruchs in Verbindung mit dem Betäubungsmittelgesetz, dem Konsumcannabisgesetz sowie dem Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen übernahm das Zollfahndungsamt München im Auftrag der zuständigen Staatsanwaltschaft Regensburg.

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