Krank tanzen
Zuerst Notaufnahme, dann Disco, dann Arbeitsgericht in Cham

Jasmin Gassner
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sichert den Arbeitnehmer sozial ab. Aber sie sorgt mitunter auch für Diskussionen, wenn der Arbeitgeber die Krankheit selbst anzweifelt. So wie im Fall des Molkereiangestellten.
Die beiden Parteien stehen sich weiter unversöhnlich gegenüber und das ist kein gutes Zeichen. Dabei wäre die Molkerei, bei der der Mann angestellt ist, durchaus zu einem Vergleich bereit.
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