Kein Glühwein im Freien
Trotz niedriger Inzidenz im Landkreis Cham
10. Dezember 2020, 14:38 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2020, 14:38 Uhr
Von
Redaktion Cham
Für ganz Bayern gilt wieder der coronabedingte Katastrophenfall. Es gelten die in der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegten Maßnahmen. Die Regeln sind auch im Landkreis Cham einzuhalten. Dieser weist derzeit zwar eine im Landesvergleich unterdurchschnittliche, aber immer noch weit über dem angestrebten Wert von 50 liegende Sieben-Tage-Inzidenz auf.
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