Untertraubenbach/Cham

Totes Pferd sorgt für Aufregung


Das Veterinäramt will die Situation des verbliebenen Pferdes beobachten.

Das Veterinäramt will die Situation des verbliebenen Pferdes beobachten.

Ein totes Pferd in Untertraubenbach beschäftigt zurzeit das Veterinäramt Cham. Nachbarn hatten auf der Koppel des Anwesens das leblose Tier entdeckt und daraufhin die Behörde verständigt. Auch das zweite dort untergestellte Pferd sei in einem "schlechten Ernährungszustand", bestätigt Dr. Franz Wiesenreiter, Leiter des Sachgebiets Veterinärwesen am Landratsamt, auf Nachfrage. Woran das Pferd gestorben ist, sei noch nicht geklärt. Die Behörde hat eine Sektion angeordnet, deren Ergebnis noch aussteht.

"Augenscheinlich waren die Tiere nur behelfsmäßig untergebracht", erklärt der Veterinäramtsleiter. Warum die Pferde in die schlechte Verfassung kamen, wisse er jedoch nicht genau. Nur so viel ist laut Wiesenreiter bekannt: Der Halter ist berufsbedingt viel unterwegs. So habe ihn die Behörde anfangs auch nur schriftlich auf den Tod des Pferdes und die Missstände auf seiner Koppel aufmerksam machen können. Aus diesem Umstand schließt Wiesenreiter: "Wir wagen zu bezweifeln, dass der Halter gut beraten war, sich Pferde anzuschaffen."

Das tote Tier sei mittlerweile auf Anordnung des Veterinäramtes von der Tierverwertung abgeholt worden, berichtet Wiesenreiter. Das habe erst im zweiten Anlauf geklappt, da der Besitzer das Pferd zunächst nicht bereitgelegt hatte, wie es seine Pflicht sei. Stattdessen habe das Tier weiter neben dem noch lebenden auf der Koppel gelegen. Erst später habe das tote Pferd mit Hilfe eines Nachbarn verladen und abtransportiert werden können, berichtet Wiesenreiter. Er versichert, das Veterinäramt werde den Fall weiter beobachten.

Inzwischen habe sich der Halter auf das Schreiben des Amtes gemeldet und erklärt, die Pferde erst im Januar gekauft zu haben, berichtet der Sachgebietsleiter. Der Mann befinde sich nach eigener Aussage außerdem in einem zivilrechtlichen Streit mit demjenigen, der ihm die Pferde verkauft hat.

Wer für den Tod des einen und die Verwahrlosung des anderen Tieres verantwortlich ist, darauf soll der Befund der Sektion Aufschluss geben. "Dem will ich nicht vorgreifen", sagt Wiesenreiter. Die Behörde werde unter Gesichtspunkten des Tierschutzes prüfen, ob die Angelegenheit strafrechtlich relevant ist und ob auch der Vorbesitzer mitverantwortlich gemacht werden kann.