Amtsgericht

Späte Einsicht vor Gericht

Ein Hausverbot gilt, auch wenn man die Annahme verweigert hat.


900 Euro muss ein 44-Jähriger nun zahlen. Seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zog er zurück.

900 Euro muss ein 44-Jähriger nun zahlen. Seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl zog er zurück.

"Heit drucken'S es mir aber g'scheit eine, Frau Richterin." Der Angeklagte konnte die Strenge, die ihm am Donnerstag vor dem Chamer Amtsgericht entgegenschlug, erst gar nicht fassen. Er wähnte sich schließlich zu Unrecht auf der Anklagebank.

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