Zu laut vergnügt

Schäferstunde im Auto nicht Coronakonform


Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz

Von Redaktion idowa

Die Lautstärke eines Paares, das sich in einem Auto vergnügte, hat für Aufsehen gesorgt. Weil die gemeinsame Vergnügung nicht Coronakonform ist, erstattete die Polizei Anzeige. Wie auch in einem weiteren Fall.

Denn auch gemeinsam vor einem Einkaufsmarkt in Cham sitzen und Bier trinken, geht zur Zeit nicht Dies sieht das Infektionsschutzgesetz nicht als Grund, um die Wohnung zu verlassen. Deshalb wurde gestern gegen einen 45-jährigen Waldmünchener und eine 45-jährige Chamerin Anzeige erstattet.

Was gegen das Schäferstündchen spricht? Laut Polizei steht das nicht auf der Liste der erlaubten Dinge. An und für sich spricht sich Polizeichef Alfons Windmaißer ohnehin für Besonnenheit auch bei den erlaubten Aktivitäten aus. Denn auch wenn die Werte noch im Rahmen sind, sollten schon aus purem Eigeninteresse überfüllte Plätze gemieden werden.

Bei Fragen, was noch erlaubt ist in Corona-Zeiten, verweist Windmaißer auf die Hotline des Landratsamtes Cham. Denn die Polizei erreichen derzeit sehr viele Anfragen bezüglich aktuell geltender Richtlinien. Auch im Landratsamt könnte erfragt werden, welche Aktivitäten noch erlaubt sind.