Corona-Krise

Neue Regelung für Grenzpendler

Bundespolizei gibt Passierschein heraus


Für Grenzpendler gelten neue Regeln.

Für Grenzpendler gelten neue Regeln.

Von Redaktion Cham

Seit Samstag, 21. März, um 0.00 Uhr muss jeder Pendler - neben der Bestätigung für grenzüberschreitende Pendler - auch ein sogenanntes "Buch für grenzüberschreitende Pendler" dabei haben. In dieses "Buch" bestätigt die Polizei an der Grenze das Datum der Ausreise und Einreise des Pendlers. Ziel der Maßnahme ist es, die Regelmäßigkeit und Häufigkeit des Überschreitens der Staatsgrenze nachzuweisen und die "Scheinpendler" zu erkennen. Pendler erhalten das Dokument auch an der Grenze, soweit sie vom Arbeitgeber nicht damit ausgestattet wurden.

Außerdem hat die Bundespolizei einen Passierschein herausgegeben, den Pendler hinter die Windschutzscheibe im Auto legen können, um einen zügigere Abwicklung an der Grenze zu erreichen (siehe Anlage, Kein Muss, aber Kann).

Eine Ausgangsbeschränkung gilt bereits. Doch auch die Verhängung von Ausgangssperren wird immer wahrscheinlicher. Auch dafür gibt es eine Musterbestätigung zur Ausstellung an die Mitarbeiter. Die Bestätigung dient zu Legitimation von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Info

https://www.ihk-regensburg.de/service/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen/bestaetigung-bei-ausgangssperren-4739510 oder https://www.hwkno.de/artikel/coronavirus-informationen-und-massnahmen-fuer-betriebe-76,0,12043.html#Ausgangssperre.

Weitere Informationen auf folgenden Homepages: https://www.ihk-regensburg.de/corona oder https://www.hwkno.de/corona.