Vor dem Arbeitsgericht
Nachtschicht ist nicht gleich Nachtschicht
12. März 2020, 17:23 Uhr aktualisiert am 12. März 2020, 20:22 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Nachts werden die Gefühle klarer, die Gedanken lauter und die Musik schöner - und die Zuschläge für Nachtarbeit höher. Doch mit Romantik hat die Nachtschicht bei Goldsteig nichts zu tun und erst recht nicht die Bezahlung. Denn, wieviel Prozent Zuschlag ein Mitarbeiter für seine Leistung zwischen 20 und 5 Uhr kassiert, variiert. Das verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz führten 43 Goldsteigmitarbeiter ins Feld - und klagen nun.
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