PI Cham

Morgendlicher Kunde wird ausfällig


Hier finden Sie aktuelle Polizeimeldungen. (Symbolbild)

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Von Redaktion idowa

Mofafahrer gestürzt

Ein 15-jähriger Mofa-Fahrer fuhr am Samstag gegen 17.40 Uhr auf der Janahofer Str. stadtauswärts und wollte am Parkplatz Quadfeldmühle nach links abbiegen. Beim Abbiegevorgang kam er zu Sturz und verletzte sich leicht. Er wurde mit einem Rettungsdienstfahrzeug in ein Krankenhaus eingeliefert. An seinem Mofa entstand lediglich geringfügiger Schaden. In diesem Zusammenhang wird die Lenkerin eines roten Pkw gebeten, sich bei der PI Cham zu melden. Diese fuhr gerade mit ihrem Auto aus dem Parkplatz Quadfeldmühle in Richtung Janahofer Straße und kümmerte sich um den jungen Mann. Die Frau kann eventuell nähere Angaben zum Unfallhergang machen.

Tasche wieder zurück

Ein Kleinkind hatte am Samstag gegen 20Uhr seine Handwerkertasche aus Leder an einem Wendehammer im Chamer Stadtteil Altenstadt, kurz abgelegt und ging zum Spielen in die angrenzende Wiese. Während dieser Zeit fuhr der Fahrer eines Lieferwagens vorbei und nahm die Tasche an sich. Das Kind wandte sich an die Mutter und die verständigte die Polizei. Die Streife entdeckte schließlich ein entsprechendes Fahrzeug in der Nähe. Der Fahrer wurde mit dem Sachverhalt konfrontiert und übergab die Ledertasche. Diese hatte zwar lediglich einen Wert von zehn Euro, der kleine Max war dennoch überglücklich, als er die sie wieder in Händen hatte.

Betrunken am Steuer

In den frühen Morgenstunden des Sonntag hat die Polizei im Stadtgebiet Cham einen Autofahrer kontrolliert, der erheblich unter Alkoholkonsum festgestellt stand, was zur Folge hatte, dass bei dem 35-jährigen Mann eine Blutentnahme angeordnet und dessen Führerschein sichergestellt wurde.

Exhibitionistische Handlung

Die Bedienstete einer Bäckerei im Janahof war am Sonntag gegen 5.20 Uhr gerade dabei, den Laden zu bestücken und ihn für die Öffnung vorzubereiten. Ein 62-jähriger amtsbekannter Mann begehrte jedoch um diese Zeit schon Einlass. Als ihm die Frau wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffnungszeiten keinen Zugang gewährte, entblößte dieser unter anderem sein Geschlechtsteil. Der Mann konnte durch eine verständigte Streife ausfindig gemacht werden. Er wurde angezeigt und mit einem Platzverweis belegt.