Schöffengericht Cham

Marihuana-Salbe für die Ehefrau


Ein 29-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten, weil er "eine nicht unerhebliche Menge" Cannabis angebaut hat.

Ein 29-Jähriger musste sich vor Gericht verantworten, weil er "eine nicht unerhebliche Menge" Cannabis angebaut hat.

Sogar sein Verteidiger bescheinigte einem polnischen Staatsbürger einen "grünen Daumen". Der 29-Jährige habe "das Zeug zum Hobbygärtner, aber nicht zum Drogendealer". Diese Aussage war sinnbildlich für eine unspektakuläre Schöffensitzung am Dienstag im Amtsgericht Cham, bei der der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, sowie einer Zahlung in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt wurde.

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