Schöffengericht Cham
Marihuana-Salbe für die Ehefrau
20. April 2021, 17:27 Uhr aktualisiert am 20. April 2021, 17:27 Uhr
Von
Philipp Bauer
Sogar sein Verteidiger bescheinigte einem polnischen Staatsbürger einen "grünen Daumen". Der 29-Jährige habe "das Zeug zum Hobbygärtner, aber nicht zum Drogendealer". Diese Aussage war sinnbildlich für eine unspektakuläre Schöffensitzung am Dienstag im Amtsgericht Cham, bei der der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, sowie einer Zahlung in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt wurde.
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