Landkreis Cham

Keine Stallpflicht mehr für Geflügel


Die Gefahr scheint gebannt: Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham ist aufgehoben.

Die Gefahr scheint gebannt: Die Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Cham ist aufgehoben.

Von Redaktion Cham

Die allgemeine Stallpflicht für Geflügel, das Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten und Geflügelschauen sowie das Fütterungsverbot für bestimmte Wildvogelarten ist ab heute, Dienstag, auch im Landkreis Cham aufgehoben. Das teilt das Landratsamt mit. Dort wurde nach der aktuellen Bewertung des Vogelgrippe-Seuchengeschehens am Montag eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

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