Realschüler zu Recht vom Schulleiter ausgeschlossen

Kein Unterricht ohne Maske


Der Schüler ist zu Recht des Unterrichts verwiesen worden, stellt das Verwaltungsgericht fest.

Der Schüler ist zu Recht des Unterrichts verwiesen worden, stellt das Verwaltungsgericht fest.

Von Redaktion Cham

Ein 13-jähriger Realschüler aus dem Landkreis Cham ist vom Schulleiter zu Recht vom Unterricht ausgeschlossen worden, obwohl er durch das Attest eines einschlägig bekannten Arztes von der Maskenpflicht befreit war. Das Verwaltungsgericht Regensburg verwarf in einem Eilverfahren die Klage gegen den Freistaat Bayern, in dem die Mutter des Schülers mit einer eidesstattlichen Versicherung belegen wollte, dass ihrem Sohnemann eine Maske nicht zugemutet werden kann. Das bestätigte am Freitag die Sprecherin des Verwaltungsgerichts, Kristin Benedikt.

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