Virus im Landkreis Cham

Institut weist Geflügelpest nach


Im Landkreis Cham ist wieder ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden.

Im Landkreis Cham ist wieder ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden.

Von Redaktion idowa

Im Landkreis Cham sind aktuell wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - bei Wildvögeln amtlich bestätigt worden. Das Landratsamt Cham informierte am Mittwoch in einer Pressemitteilung über die aktuelle Lage.

Bei verendeten Schwänen sei das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen worden. Nach dem vereinzelten Auftreten von Geflügelpest bei Wildvögeln Anfang Dezember vergangenen Jahres wurden seinerzeit bayernweit zum Schutz vor weiterer Ausbreitung, insbesondere zum Schutz der Haus- und Nutzgeflügelbestände verstärkte Biosicherheits- und Vorbeugemaßnahmen angeordnet. Im Landkreis Cham gilt eine entsprechende Allgemeinverfügung bereits seit 28. Oktober, nachdem eine Wildente positiv auf Geflügelpestvirus getestet worden war.

Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen sind insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen, so die Behörde. Darüber hinaus seien Märkte und Ausstellungen verboten.

Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel dürften nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über tierärztliche, klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können. Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.