Im Regental gilt Aufstallungspflicht

Geflügelpest bei Graugans nachgewiesen


Für Geflügel im Regental gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht.

Für Geflügel im Regental gilt ab sofort eine Aufstallungspflicht.

Von Redaktion Cham

Im Landkreis Cham ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt: Bei einer verendeten Graugans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb in einem größeren Abschnitt des Regentales von Cham bis Roding, in dem die infizierte Graugans aufgefunden wurde, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet.

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