Im Regental gilt Aufstallungspflicht
Geflügelpest bei Graugans nachgewiesen
26. Februar 2021, 20:54 Uhr aktualisiert am 26. Februar 2021, 20:54 Uhr
Im Landkreis Cham ist ein aktueller Fall von Geflügelpest (HPAI) - auch Vogelgrippe genannt - amtlich bestätigt: Bei einer verendeten Graugans wurde das Geflügelpest-Virus vom Typ H5N8 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel wird deshalb in einem größeren Abschnitt des Regentales von Cham bis Roding, in dem die infizierte Graugans aufgefunden wurde, eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel angeordnet.
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