Arbeitsgericht Weiden

Erzieherin klagt gegen Stadt Cham - wegen Formulierung


Weil im Arbeitszeugnis "stets zur Zufriedenheit" steht, will die Klägerin nicht locker lassen. Für sie ist es eine Abwertung - für den Personalleiter eine gängige Formulierung.

Weil im Arbeitszeugnis "stets zur Zufriedenheit" steht, will die Klägerin nicht locker lassen. Für sie ist es eine Abwertung - für den Personalleiter eine gängige Formulierung.

Es sind die Kleinigkeiten, an denen sich ein Streit entzündet. So wie am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf. Eine Erzieherin, angestellt bei der Stadt Cham, hat nach 16 Jahren ihren Dienst im August gekündigt. Sehr zum Bedauern der Einrichtung.

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