Europawahl

Die Erstwähler aus Reichenbach

Bundesverfassungsgericht lässt Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, zur EU-Wahl zu


Wohnheimleiter Michael Kiefl mit Infomaterial in Leichter Sprache.

Wohnheimleiter Michael Kiefl mit Infomaterial in Leichter Sprache.

Die Zahl der Wahlberechtigten in der Gemeinde Reichenbach ist in diesem Monat sprunghaft angestiegen. Der Grund: eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat bestätigt, dass betreute Menschen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen - und das gilt auch schon für die Wahl zum Europaparlament am 26. Mai. "Diese Entscheidung ist sehr erfreulich", sagt Michael Kiefl, Leiter des Wohnheims der Barmherzigen Brüder in Reichenbach, in dem auch betreute Menschen wohnen. Er betont: "Viele unserer Bewohner können vom Wahlrecht genau so gut oder schlecht Gebrauch machen wie die Durchschnittsbevölkerung."

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