Helfen, bis der Arzt kommt
Chamer Rettungsdienstleiter begrüßt VGH-Beschluss
17. Mai 2021, 19:00 Uhr aktualisiert am 17. Mai 2021, 19:00 Uhr
Von
Dominik Altmann
Für Patienten in Bayerns fünftgrößtem Flächenlandkreis ist der jüngste Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) ein guter. Er gibt den Chamer Notfallsanitätern mehr Rechtssicherheit und sie stehen nicht länger mit einem Bein im Gefängnis, stellt Rettungsdienstleiter Dominik Lommer erleichtert fest.
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