Corona-Warnwert bei 45,31

Bayerische Corona-Ampel springt auf Gelb


Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham veranlasst die Behörden zum nächsten Schritt. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham veranlasst die Behörden zum nächsten Schritt. Foto: Marijan Murat/dpa

Von red

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham liegt seit einer Woche über dem Signalwert von 35, am Montag war er sogar bei 45,31. Daher reagiert das Landratsamt Cham und gibt die daraus resultierenden Maßnahmen in einer Pressemitteilung bekannt.

Im Landkreis Cham übersteigt der Sieben-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit 12. Oktober kontinuierlich den Signalwert von 35. Mit Stand Montag, 19. Oktober, liegt er nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 45,31. Daher gelten für den Landkreis Cham zusätzlich zu den ohnehin bekannten Vorgaben der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die für diesen Fall vorgesehenen Einschränkungen.

Maximal zehn Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern und Kontakten, ab 23 Uhr Sperrstunde und Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen, erweiterte Maskenpflicht.

"Die strengeren Maßnahmen stellen natürlich eine Belastung für die Bürgerinnern und Bürger dar. Aber nur so können wir gemeinsam die Verbreitung des Virus wirksam verhindern", erklärt Landrat Franz Löffler. "Ich appelliere nachdrücklich an Sie alle: Halten Sie gerade auch bei Familienfeiern und Treffen im privaten Kreis die Regeln ein. Sie schützen damit ihre eigene Gesundheit und die der anderen."

Die Regeln für den Landkreis Cham lauten deshalb ab sofort:

1. Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter zusammenkommen, das heißt im Einzelnen:

• auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich Fahrstühlen in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden wie in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten.

• auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

• Am Platz in den weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 und in Hochschulen

• Am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

2. Private Feiern und Treffen An privaten Feiern dürfen unabhängig vom Ort der Veranstaltung maximal die Angehörigen von zwei Hausständen oder höchstens zehn Personen teilnehmen. Diese Begrenzung gilt auch für den Aufenthalt im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen, auf privat genutzten Grundstücken und in der Gastronomie.

3. Gastronomie&Alkohol

In der Gastronomie ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle von 23 bis 6 Uhr untersagt. Von 23 bis 6 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Geltungsdauer der neuen Regeln Die Regeln gelten bis zum Ablauf des Tages, an dem der Landkreis Cham letztmals in der Bayerischen Corona-Ampel unter den Städten und Landkreisen mit Sieben-Tage-Inzidenz ab 35 aufgeführt ist. Das wäre der Fall, wenn der Wert innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Tagen nicht überschritten wird. Bei erneuter Aufführung des Landkreises würden die Regeln nach demselben Muster automatisch wieder in Kraft treten und gelten.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Cham auf 50 oder mehr steigen, würde dies in der Bayerischen Corona-Ampel auf der Liste veröffentlicht.

Ab dem Tag, nachdem der Landkreis Cham erstmals auf dieser Liste genannt würde, würden für den Landkreis automatisch die zusätzlichen Regeln gelten, die die Staatsregierung für diesen Fall festgelegt hat. Das kann nach Einschätzung des Gesundheitsamtes am Landratsamt Cham schon in den kommenden Tagen der Fall sein.

Ab einem Wert von 50 gelten folgende Regeln:

• Maximal fünf Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern oder Kontakten

• Maskenpflicht, da wo Menschen dicht und länger zusammen sind

• Sperrstunde ab 22 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen.

Die Bayerische Corona-Ampel wird täglich auf der Internetseite des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter https://www.stmgp.bayern.de bekannt gegeben. Diese ist auf der Homepage des Landkreises Cham unter "Informationen zum Corona-Virus verlinkt). Hier die aktuelle Fassung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.