Tipp von Chamer Verbraucherschützerin
An der Ladentür gibt's ein Widerrufsrecht
17. Januar 2021, 12:05 Uhr aktualisiert am 17. Januar 2021, 14:59 Uhr
Von
Redaktion Cham
Seit Montag, 11. Januar, dürfen Einzelhändler nach der Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung den Service "Click & Collect" anbieten. Dadurch haben Verbraucher die Möglichkeit, online vorbestellte Waren bei den Ladengeschäften oder an Abholstationen abzuholen. Wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus, wenn Online-Handel und Offline-Verkauf aufeinandertreffen?
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