Zahlen schon ab 8 Uhr

Änderung bei den Parkgebühren


Bei den Parkgebühren in Cham ändert sich was.

Bei den Parkgebühren in Cham ändert sich was.

Von Redaktion Cham

Die Zeiträume, in denen das Parken an den Parkscheinautomaten in Cham gebührenpflichtig ist, ändern sich ab 1. Mai geringfügig. Der Beginn und das Ende der gebührenpflichtigen Parkzeit werden jeweils um eine Stunde vorverlegt. Die gebührenpflichtige Parkzeit beginnt werktags bereits um 8 Uhr (statt bisher 9 Uhr) und endet um 18 Uhr (statt 19 Uhr), samstags beginnt sie um 8 Uhr (statt 9 Uhr) und endet um 14 Uhr. Die Beschilderung der Parkplätze wurde entsprechend angepasst, ebenso die Hinweise an den Parkscheinautomaten. Grundlage hierfür ist die Verordnung über die Parkgebühren, welche zum 1. Mai in Kraft getreten ist.

Die Stadt Cham weist auch auf die StVO-Novelle hin, welche seit 28. April gilt. Die Verwarnungsgelder wurden unter anderem für bestimmte Verstöße im ruhenden Verkehr zum Teil deutlich angehoben. Beispiele sind:  Parken auf Geh- und Radwegen: 55 Euro statt bisher 20 Euro;  Parken und Halten in zweiter Reihe: 55 Euro statt 20 Euro;  unberechtigtes Parken auf Schwerbehindertenparkplatz: 55 Euro statt 35 Euro;  Parken im Halteverbot (mit Behinderung): 25 Euro (40 Euro) statt 15 Euro (25 Euro);  Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe sowie Parkzeitüberschreitung: 20 Euro statt zehn Euro und je nach Dauer 40 Euro statt 30 Euro.