Meinung
Nach Urteil am Amtsgericht Cham
Ab auf die Rennstrecke!
27. Mai 2021, 17:30 Uhr aktualisiert am 27. Mai 2021, 17:30 Uhr
Von
Dominik Altmann
Autorennen töten. Das zeigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder. 2017 reagierte der Gesetzgeber darauf: Er schuf mit dem Paragraf 315d eine Möglichkeit, abzustrafen, was vorher irgendwo zwischen zu schnellem Fahren und fahrlässiger Tötung waberte.
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