Meinung

Nach Urteil am Amtsgericht Cham

Ab auf die Rennstrecke!


Wer Autorennen fahren will, soll dies auf offiziellen Rennstrecken tun

Wer Autorennen fahren will, soll dies auf offiziellen Rennstrecken tun

Autorennen töten. Das zeigte sich in den vergangenen Jahren immer wieder. 2017 reagierte der Gesetzgeber darauf: Er schuf mit dem Paragraf 315d eine Möglichkeit, abzustrafen, was vorher irgendwo zwischen zu schnellem Fahren und fahrlässiger Tötung waberte.

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