Gefahrenstellen entschärft

Tempo 30 ab Ortseingang


Die verengte Fahrbahn, der nicht einsehbare Kurvenbereich sowie die Grundstücks- und Schulstraßeneinfahrt machen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nötig.

Die verengte Fahrbahn, der nicht einsehbare Kurvenbereich sowie die Grundstücks- und Schulstraßeneinfahrt machen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 nötig.

Auch in Chamerau werden Autofahrer in Zukunft vermehrt auf ihre Geschwindigkeit achten müssen: Ab dem Ortseingang wird Tempo 30 gelten. Mit der neuen Straßenverkehrsordnung muss es nicht erst krachen, ehe Gemeinde oder Landratsamt reagieren dürfen. So weist Chameraus Bürgermeister Stefan Baumgartner darauf hin, dass trotzdem jeder Einzelfall, wie in Chamerau bei einem Ortstermin mit der Polizei geschehen, geprüft werden muss, denn: "Jede Anordnung muss für Verkehrsteilnehmer einsichtig sein, das ist oberster Grundsatz."

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