Die bayerische Verordnung gilt

Private Feiern nur noch mit maximal fünf Leuten


Die Allgemeinverfügung des Landkreises Regen gilt mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Verordnung gilt nicht mehr.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Regen gilt mit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Verordnung gilt nicht mehr.

Von Redaktion idowa

Die Änderungen der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ersetzt die Allgemeinverfügung des Landkreises Regen, heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Behörde. Demnach werden die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten Einschränkungen ab sofort wirksam.

Nachdem der Landkreis weiterhin die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Infizierten auf 100.000 Einwohner deutlich überschreite, greifen nun die weitreichenden Änderungen des Freistaats. "Eine weitere Allgemeinverfügung war nicht zu erlassen, da die Änderungen schon durch die Verordnung selbst gelten", erklärt Silvia Moser, die zuständige Juristin am Landratsamt Regen."

Wegen der Höherrangigkeit der Regelungen durch die siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müsse die Allgemeinverfügung aufgehoben werden. Auch eine Verlängerung sei durch die weitreichenderen Maßnahmen nicht notwendig. Für Bürger ergebens sich folgende Veränderungen:

  1. Maskenpflicht am Platz in Grundschulen und weiterführenden Schulen (auch für Lehrer)
  2. Maskenpflicht bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen, Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen. Ebenso in Fahrstühlen in öffentlichen Gebäuden sowie Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden.
  3. Sperrstunde, Abgabeverbot von Alkohol an Tankstellen von 22 Uhr bis 6 Uhr
  4. Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.
  5. Der Teilnehmerkreis bei zulässigen privaten Feiern, wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten, ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung (somit auch in der Gastronomie) auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. "Diese letztgenannte Änderung dürfte die weitreichendste sein", erklärt Landkreispressesprecher Heiko Langer.

Derweil vermeldet das Landratsamt zehn Neuinfektionen. Demnach sind es nun im zweiten Halbjahr 178 Landkreisbürger, die sich im zweiten Halbjahr mit Covid-19 infizierten, insgesamt sind es 374 bestätigte Fälle im Landkreis Regen.

Laut LGL lag die Sieben-Tage-Inzidenz des Landkreises Regen am Samstag bei 90,43 Fällen pro 100.000 Einwohner.

Darüberhinaus informierte der Landkreis, dass die mobile SARS-CoV-2-Teststation erneut zur Verfügung gestellt werde. Die Regierung von Niederbayern stellt sie auch am Montag bereit.

Die Station wird, wie in der Vorwoche, am ehemaligen Badparkplatz kurz nach der Grenze in Bayerisch Eisenstein aufgebaut. Dort können sich Pendler und Einheimische in der Zeit von 6 bis 18 Uhr testen lassen. "Wir haben zunächst die Zusage für einen Tag", so Landkreispressesprecher Heiko Langer.

Möglicherweise könne der Einsatz jeweils kurzfristig am Nachmittag zuvor um einen Tag verlängert werden. "Sollten die mobilen Testmöglichkeiten an einem anderen Ort in Niederbayern gebraucht werden, wird die Station verlegt", erklärt der Sprecher.