Tötung in Regen

Jetzt meldet sich das Landratsamt


Nach der Tat in einer Regener Obdachlosenunterkunft meldet sich das Landratsamt zu Wort.

Nach der Tat in einer Regener Obdachlosenunterkunft meldet sich das Landratsamt zu Wort.

Von Redaktion idowa

Ein 21-Jähriger, der in einer Obdachlosenunterkunft im niederbayerischen Regen einen Mitbewohner getötet und enthauptet haben soll, galt zuvor schon als psychisch auffällig.

Der junge Mann sei bereits im Juni ins Bezirkskrankenhaus eingewiesen worden, sagte ein Sprecher des Landratsamts Regen am Dienstag. Zuvor habe das Amt die Unterbringung des Mannes beantragt, weil dieser gedroht habe, sich etwas anzutun.

Später, so der Sprecher, sei der 21-jährige Somalier ohne Wissen der Kreisbehörde von dort entlassen worden. Danach habe er sich offenbar selbstständig zurück in die Obdachlosenunterkunft begeben, in der er bereits zuvor gelebt hatte.

Nach Angaben der Polizei fiel der 21-Jährige auch mehrfach durch Eigentums- und Körperverletzungsdelikte auf. In der Obdachlosenunterkunft soll der junge Mann am Montag vergangener Woche einen 52 Jahre alten Mitbewohner mit zahlreichen Messerstichen getötet und ihm den Kopf abgetrennt haben.

Wenige Stunden nach der mutmaßlichen Gewalttat nahm die Polizei den Mann fest. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Deggendorf ist er nun wieder im Bezirkskrankenhaus.

Am Abend meldete sich dann noch Landrätin Rita Röhrl mit einer Erklärung zu Wort: "Die schreckliche Bluttat in der Obdachlosenunterkunft in Regen bewegt natürlich die Gemüter sehr", sagte sie. Dabei zeigt sie Verständnis für die Ängste in der Bevölkerung.

Zugleich wies sie Vorwürfe, dass das Landratsamt hätte reagieren oder gar warnen müssen zurück. Der junge Mann sei als Kontingentflüchtling in den Landkreis Regen gekommen. Zum Zeitpunkt der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis habe es keine Gründe gegeben, die gegen eine Erteilung sprachen.

Es habe zwar Straftaten, wie Diebstahl oder Hausfriedensbruch, gegeben, doch die seien so minimal gewesen, dass sie für die Erteilung keine Rolle spielten. Der Somalier bekam so eine befristete Aufenthaltserlaubnis. "Er kam aber nie richtig auf die Füße und landete in der Obdachlosenunterbringung", berichtet Röhrl.

Im Juni bekam das Landratsamt dann einen Hinweis von der Polizei. Es bestehe die Gefahr, dass sich der Flüchtling selbst verletzen könnte. Es folgte die Einweisung in ein Bezirksklinikum. "Dann ist Schluss mit der Zuständigkeit des Landkreis Regen. Wir erfahren nichts über ein Ende der Unterbringung. Der Patient wird entlassen und geht wohin er will", erklärt die Landrätin.

So sei der 21-Jährige ohne Wissen der Behördenmitarbeiter zurück in die Unterkunft gekommen. Grundsätzlich werde jede Aufenthaltsgenehmigung im Landratsamt Regen genau geprüft, dies sei in diesem Fall auch so gehandhabt worden, betont Rita Röhrl. Dies habe leider die brutalen Vorfälle nicht verhindern können.