Illegale Luchstötungen

Jäger weisen erneute Vorwürfe zurück


Das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte zu dem angeblich strangulierten Luchs fest: "Keine möglichen Strangulationsspuren in der Haut (wie z.B. Einschneiden der Schlinge in die Haut, Blutreste in der Haut, abgebrochene oder fehlende Haare) weder von außen noch von innen nachweisbar".

Das Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie bei der Veterinärmedizinischen Universität Wien stellte zu dem angeblich strangulierten Luchs fest: "Keine möglichen Strangulationsspuren in der Haut (wie z.B. Einschneiden der Schlinge in die Haut, Blutreste in der Haut, abgebrochene oder fehlende Haare) weder von außen noch von innen nachweisbar".

Von Alois Dachs

Seit Jahren sehen sich die Jäger im Lamer Winkel mit Anschuldigungen seitens der früheren Luchsbeauftragten des Landesamtes für Umwelt, Sybille Wölfl, konfrontiert, die ihnen illegale Luchstötungen unterstellt. Trotz umfangreicher polizeilicher Ermittlungen, die schließlich zu zwei spektakulären Gerichtsverfahren gegen einen Jäger aus dem Lamer Winkel führten, hat das Landgericht Regensburg schließlich das Verfahren eingestellt.

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