Bad Kötzting

Bad Kötzting verlängert Sanierungssatzung


Der Stadtrat verlängerte die Geltungsdauer für die Satzung "Sanierungsgebiet Altstadt" um weitere 15 Jahre - ebenso die Laufzeit des kommunalen Fassadenprogrammes der Stadt Bad Kötzting um zwei Jahre.

Der Stadtrat verlängerte die Geltungsdauer für die Satzung "Sanierungsgebiet Altstadt" um weitere 15 Jahre - ebenso die Laufzeit des kommunalen Fassadenprogrammes der Stadt Bad Kötzting um zwei Jahre.

Marodes Parkhaus, Asphaltflickenteppich Gehringstraße, Leerstände über Leerstände im Zentrum: Die Städtebauförderung ist eine finanzielle Anschubhilfe, auf die die Stadt Bad Kötzting auch in nächster Zeit angewiesen sein wird. Entsprechend verlängerte der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstagabend im Postsaal die Sanierungssatzung.

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