Inzidenzwert über 500

Ausgangsbeschränkungen im Kreis Regen nun auch tagsüber


Der Landkreis Regen verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. (Symbolbild)

Der Landkreis Regen verschärft seine Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Nachdem der Inzidenzwert weiter steigt und nun bei über 500 liegt, musste gehandelt werden.

"Die bisher nur nachts geltenden Ausgangsbeschränkungen werden ab Samstag auch tagsüber gelten", sagt Landrätin Rita Röhrl. Der Landkreis Regen habe angesichts der weiter steigenden Inzidenzzahlen handeln müssen. "Wir haben nun einen Wert von über 500 Infizierte pro 100.000 Einwohner erreicht", weiß sie und nachdem weder Rückgang noch Stillstand in Sicht sind müsse man die Auflagen weiter verschärfen.

Demnach soll in einer neuen ergänzten Fassung der Allgemeinverfügung nun die ganztägige Ausgangsbeschränkung festgeschrieben werden. "Die Wohnung darf dann nur noch aus triftigen Grund verlassen werden", betont die Landrätin und zählt einige der Gründe auf: "Natürlich darf die Wohnung zum Arbeiten verlassen werden, auch die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen gehört zu den Gründen, die das Verlassen gestatten." Daneben ist auch das Einkaufen, die Inanspruchnahme von erlaubten Dienstleistungen und auch die Abholung mitnahmefähiger Speisen und Getränke aus Gastronomiebetriebe gestattet. Der Ehegatte, der Lebenspartner (auch nichtehelich), Verwandte in grader Linie und Kranke oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) können besucht werden. Auch die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, oder die Erledigung von Besorgungen für diese, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, die Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften sowie die Teilnahme an Beerdigungen ist weiterhin möglich. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung ist erlaubt. "Und Tiere können selbstverständlich auch versorgt werden, dazu gehört auch der Gassigang", so die Landrätin weiter.

Im Übrigen weisen die Verantwortlichen im Landratsamt Regen auch darauf hin, dass der Aufenthalt im Landkreis Regen von Personen mit Wohnsitz außerhalb des Landkreises ebenfalls nur erlaubt ist, wenn triftige Gründe vorliegen. "Ich hoffe, dass die Menschen, die Einschränkungen auch beachten", erklärt Röhrl. Ziel müsse es sein die Kontakte weiter zu reduzieren, so dass man nicht gezwungen sei, weitere Einschränkungen vorzunehmen.