Überraschende GroKo-Einigung

Werbung für Abtreibung: Eine Wende ist in Sicht


Schon lange demonstrieren Frauen für die Legalisierung von Abtreibungen - wie hier 1993 nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nachdem es die vom Bundestag beschlossene Fristenregelung mit Beratungspflicht verworfen hatte.

Schon lange demonstrieren Frauen für die Legalisierung von Abtreibungen - wie hier 1993 nach der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, nachdem es die vom Bundestag beschlossene Fristenregelung mit Beratungspflicht verworfen hatte.

Von Guido Verstegen / Online

Die GroKo einigt sich auf eine Reform des Paragrafen 219a: Ärzte und Kliniken dürfen wohl künftig über Abbrüche informieren.

Berlin/München - Seit Frühjahr hat die Bundesregierung um einen Kompromiss im Streit um den Paragrafen 219a gerungen. Nun einigte sich die Groko am Mittwochabend überraschend nach einer mehrstündigen Beratung der Fachminister: Das umstrittene Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche soll zwar beibehalten werden, der Paragraf aber ergänzt werden.

Unter anderem soll rechtlich ausformuliert werden, dass und wie Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren können, dass sie Abtreibungen durchführen, erklärten die zuständigen Minister am Mittwochabend.

"Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch darf es jedoch auch in Zukunft nicht geben", betonte Kanzleramtschef Helge Braun. Ob mit dem Vorschlag der Minister der monatelange Streit in Union und SPD beigelegt ist, ist noch offen. Beide Fraktionen wollen im Januar darüber beraten.

SPD stieß Reform bereits im Frühjahr an

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles begrüßte den Kompromissvorschlag, machte aber klar, die Fraktion werde den genauen Gesetzestext abwarten und dann entscheiden. Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus sprach von einem "ersten Schritt zur Klärung der anstehenden Fragen in der Koalition".

Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche - dabei fasst er den Begriff Werbung weiter als im Sprachgebrauch üblich. So macht sich schon strafbar, wer etwa "seines Vermögensvorteils wegen" öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet.

Die SPD hatte bereits im Frühjahr eine Reform angestoßen, sie aus Rücksicht auf den Koalitionspartner aber zurückgestellt. Nach dem Vorschlag der Minister sollen die Bundesärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung die Aufgabe bekommen, Kontaktinformationen für Betroffene zur Verfügung zu stellen.

Opposition äußert sich enttäuscht

Die Sensibilität des Themas mache es nötig, dass neutrale, medizinisch und rechtlich qualitätsgesicherte Informationen auch vonseiten staatlicher oder staatlich beauftragter Stellen kämen. Dieser Informationsauftrag solle gesetzlich verankert werden.

Eine Studie soll Häufigkeit und Ausprägung seelischer Folgen von Abtreibungen untersuchen. Die Opposition äußerte sich enttäuscht zum Vorschlag der Ministerrunde. "Die große Koalition hat sich heute lediglich auf eine Absichtserklärung verständigt", kritisierte FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae. Faktisch ändere sich damit für die betroffenen Frauen und Ärzte nichts.