Meinung

Verfassungsschutz

Wegweisendes Verfahren für die AfD


Die AfD ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft worden. Dieses Urteil wird nun auf Bestand geprüft.

Die AfD ist vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft worden. Dieses Urteil wird nun auf Bestand geprüft.

Die AfD und ihre Funktionäre sind gerichtliche Auseinandersetzungen gewohnt, doch nur selten geht es um so viel wie derzeit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Für die Partei ist es eine existenzielle Frage, ob der Verfassungsschutz sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall ansieht und entsprechend beobachten darf. Denn das hätte weitreichende Folgen für die Mitglieder sowie Mandats- und Funktionsträger, beispielsweise beamtenrechtliche.

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