IG Metall

Tarifabschluss aus BaWü kommt wohl auch in Bayern


Von Redaktion idowa

Der Tarifabschluss zwischen IG Metall und den Metall- und Elektroarbeitgebern in Baden-Württemberg stößt anscheinend auch bei den bayerischen Metallern auf Zustimmung. Den Vertrag auf die anderen Bezirke zu übertragen hatte zuvor bereits der Verband der Metall- und Elektroindustrie in Bayern empfohlen. Dass der Tarifabschluss aus dem Westen auch für Bayern übernommen wird scheint so gut wie sicher.

Gegenüber idowa ließ Timo Günther, der Pressesprecher der IG Metall Bayern, keinen Zweifel: Er erwarte, dass der Tarifabschluss aus Baden-Württemberg auch für die Beschäftigten im Freistaat übernommen werde. Besonders zufrieden sei die IG Metall über die Möglichkeit für Arbeitnehmer, die Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre auf 28 Stunden zu reduzieren. "Wir haben damit einen Durchbruch in Richtung einer modernen Arbeitszeitkultur geschafft. Flexibilität war zuvor etwas, was nur der Arbeitgeber einfordern konnte. Meist ging es darum, dass mehr gearbeitet werden sollte. Nun können auch Arbeitnehmer flexible Arbeitszeitregelungen einfordern."

Auch der Bundesverband der Metall- und Elektroarbeitgeber hatte empfohlen, die Regelungen auf die anderen Bundesländer zu übertragen. Trotzdem soll am Donnerstag nochmal verhandelt werden: "Über einige Details wird noch zu sprechen sein, weil die beiden Tarifverträge nicht völlig wortgleich sind", erklärte Timo Günther. Er rechne damit, dass am Donnerstagnachmittag ein entsprechendes Vertragspapier unterzeichnet wird.

Damit dürfte nach sechs Tarifrunde die Zeit der Warnstreiks vorbei sein. Laut Gewerkschaftsangaben hatten sich an den Warnstreiks etwa 500.000 Arbeitnehmer beteiligt.

Kritische Töne kamen vom Maschinenbauverband VDMA und dem Arbeitgeberverband in Bayern. Zwar begrüße man den Tarifabschluss, der den Unternehmen besonders lange Planungssicherheit verschaffe. Aber: "Wir hätten uns einen weniger komplexen Tarifvertrag gewünscht", teilte der Hauptgeschäftsführer des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie, Bertram Brossardt, mit.

Im Osten bleibt ein wichtiges Problem vorerst ungelöst. Die Arbeitgeber lehnen eine Angleichung der Wochenarbeitszeit von 38 auf 35 Stunden wie im Westen ab. "Der Osten braucht diesen Wettbewerbsvorteil weiterhin. Die längere Arbeitszeit muss bleiben", sagte Gesamtmetall-Präsident Dulger. Die IG Metall beharrt aber auf einer belastbaren Verhandlungsverpflichtung zur Arbeitszeit. Gesamtmetall habe sich auch verpflichtet, diese Regelung den Mitgliedsverbänden im Osten zu empfehlen, sagte Hofmann. Ein Streik der IG Metall zur Erzwingung der 35-Stunden-Woche im Osten war 2003 gescheitert.

Der Tarifabschluss im Detail

Entgelt

- Die Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen steigen im April 2018 um 4,3 Prozent

- Für Januar bis März 2018 gibt es 100 Euro Einmalzahlung, Azubis erhalten 70 Euro

- Der Festbetrag von 400 Euro wird spätestens im Juli 2019 fällig, Auszubildende erhalten 200 Euro. Ab 2020 wird der Festbetrag tabellenwirksam und fließt in das Volumen des tariflichen Zusatzgelds ein. Davon profitieren insbesondere untere Entgeltgruppen.

Verkürzte Vollzeit

- Der Anspruch gilt ab 2019 für alle Vollzeit-Beschäftigten (mindestens 2 Jahre Betriebszugehörigkeit). Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens 6 und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden absenken. Eine Wiederholung ist möglich.

- Für den Ausgleich der wegfallenden Arbeitszeit wurden entsprechende Flexibilisierungsinstrumente vereinbart. Solange 10 Prozent der Beschäftigten in verkürzter Vollzeit sind, muss der Arbeitgeber keine weiteren Anträge genehmigen.

Tarifliches Zusatzgeld/tarifliche Freistellungstage

- Das tarifliche Zusatzgeld von 27,5 Prozent eines Monatsentgelts bekommen alle Beschäftigten, es wird mit dem Festbetrag von 400 Euro erstmals im Juli 2019 ausbezahlt

- Beschäftigte mit Kindern bis 8 Jahren, zu pflegenden Angehörigen und in belastenden Arbeitszeitsystemen wie Schichtarbeit können sich erstmals für 2019 alternativ für 8 tarifliche Freistellungstage statt des Zusatzgelds entscheiden. 2 dieser 8 freien Tage finanziert der Arbeitgeber zusätzlich.

- Anspruchsberechtigte Schicht: Für Beschäftigte, die in drei oder mehr Schichten oder in Nachtschicht arbeiten, gilt eine Betriebszugehörigkeit von mindestens 5 Jahren, wovon 3 Schicht gearbeitet sein müssen. Für Wechselschicht-Beschäftigte gelten im ersten Jahr mindestens 15 Jahre Betriebszugehörigkeit und 10 Jahre Schichtbeschäftigung, ab 2020 sinken die Voraussetzungen auf 7 Jahre Betriebszugehörigkeit und 5 Jahre Schicht

- Anspruchsberechtigte Pflege/Kind: Der Anspruch besteht erstmalig nach mindestens 2-jähriger Betriebszugehörigkeit. Pro pflegebedürftigem Angehörigen (mindestens Pflegestufe 1) und/oder pro Kind (bis Vollendung des 8. Lebensjahres) kann die Freistellung höchstens für zwei Jahre in Anspruch genommen werden

- Der Anspruch, statt tariflichem Zusatzgeld freie Tage zu gewähren, kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung auf den ganzen Betrieb, bestimmte Beschäftigtengruppen oder Abteilungen erweitert werden