Ein Überblick

Schulen und Kitas dicht: Wie es jetzt weiter geht


Homeoffice und ein Kind daheim - das ist auch für die Eltern gerade eine anstrengende Zeit.

Homeoffice und ein Kind daheim - das ist auch für die Eltern gerade eine anstrengende Zeit.

Von Tabitha Nagy

Für Eltern brechen mit den Schließungen von Schulen und Kitas in Folge des Coronavirus schwierige Zeiten an - auch in Sachen Kinderbetreuung. Ein Überblick.

München - Pauken in Zeiten von Corona: In 13 Bundesländern werden in dieser Woche flächendeckend die Schulen geschlossen, die anderen ziehen demnächst nach. Im Freistaat Bayern gilt die Regelung für Schulen, Kindergärten und Krippen ab Montag bis zum 19. April. Die AZ hat mit der Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband, Simone Fleischmann, gesprochen und gefragt: Wie geht es jetzt weiter?

"Erst einmal ist wichtig zu sagen, dass die Welt nicht untergeht, nur weil die Schüler drei Wochen keinen Unterricht haben", sagt Fleischmann. Nichtsdestotrotz wolle natürlich keiner, dass die Schüler "drei Wochen zu Hause sitzen und nichts machen. Hausaufgaben hat es schon immer gegeben und wird es auch in dieser Zeit weitergeben. Ich glaube, es ist auch wichtig, dass der Schwerpunkt auf Offline-Medien wie Arbeitshefte, Bücher und Ähnlichem liegt."

Simone Fleischmann: Präsidentin des Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverbandes.

Simone Fleischmann: Präsidentin des Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverbandes.

ARD-alpha: Ab Montag Lernformate - von 9 bis 12 Uhr

Das bayerische Kultusministerium setzt dennoch auf digitales Lernen: Mit "Schule daheim" startet es mit dem Bayerischen Rundfunk ein Programm, mit dem Schüler von zuhause aus mit Unterrichtsmaterialien lernen können.

Auf dem Kanal ARD-alpha werden montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr verschiedene Lernformate gesendet, wie der BR am Sonntag mitteilte. Die Inhalte sind auch über die BR Mediathek abrufbar und werden mit zusätzlichen Materialien auf dem Infoportal Mebis ergänzt. Das Programm soll für sämtliche Jahrgangsstufen der weiterführenden Schulen gelten und dabei täglich jede Fächergruppe berücksichtigen.

Nicht nur Schulen sind geschlossen, auch an allen schulvorbereitenden Einrichtungen, Kitas, Kita-Pflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten entfallen die Betreuungsangebote. Dazu hat das Gesundheitsministerium am Sonntag eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab Montag gilt. Schüler und Kinder dürfen die Einrichtungen nicht mehr betreten.

Kinder von in der kritischen Infrastruktur tätigen Eltern weiter betreut

Nur Kinder von Eltern, die in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind, sollen noch betreut werden. Dazu zählen etwa alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser), der Pflege und Behindertenhilfe dienen, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Polizei) sowie der Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katatstrophenschutz), der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie- und Wasserversorgung, ÖPNV und Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung.

Für die Betreuung der betreffenden Kinder sollen die Schulen, die jeweils zuständige Schulaufsichtsbehörde oder der Träger der jeweiligen Einrichtung sorgen. Voraussetzung: Die Kinder dürfen keine Krankheitssymptome aufweisen, keinen Kontakt zu Infizierten gehabt haben und vorher auch nicht in einem Risikogebiet gewesen sein.

Die Lehrer sind jedoch weiterhin im Dienst. "Natürlich liegt es jetzt nahe, auf die Lehrer zu schimpfen und ihnen drei Wochen Ferien vorzuwerfen", sagt Fleischmann. "Das ist allerdings nicht der Fall. Sollten sie gesund sein, werden sie an den Schulen eintreffen, Unterricht vor- und nachbereiten und den Schülern Aufgaben für zu Hause zukommen lassen."

"Vorübergehende Verhinderung": Zu Hause bleiben mit Lohnfortzahlung

Doch was bedeuten die Maßnahmen nun für arbeitende Eltern? Bei vielen dürfte der Arbeitgeber bereits verschiedene Möglichkeiten angeboten haben.

Ansonsten sieht auch das Gesetz dafür eine Regelung vor auf Grundlage von § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ("vorübergehende Verhinderung"): Wenn Eltern im Vorfeld intensiv geprüft haben, dass sie wirklich keine andere Möglichkeit zur Betreuung ihres Kindes haben, ist es demnach möglich, für kurze Zeit zu Hause bleiben - mit Lohnfortzahlung. Wichtig ist aber, dass dies keine Dauerlösung sein darf. Arbeitnehmer müssen im Vorfeld ihren Arbeitgeber darüber informieren.

Außerdem sollten sie vorher nachprüfen, ob in ihrem Arbeits- oder tarifvertrag die Rechte durch § 616 möglicherweise ausgeschlossen worden sind. Darüber hinaus muss dann geprüft werden: Kann Urlaub genommen werden oder ist es möglich, unbezahlten Urlaub zu nehmen? Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern aktuell Homeoffice an.

Einfach mit zur Arbeit sollte man sein Kind übrigens nicht nehmen. Zum einen gibt es keinen Anspruch darauf, zum anderen sollen soziale Kontakte derzeit ja gerade vermieden werden.

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