Meinung

Gerichtsurteil

Parteien-Fördersystem: Politik sollte nachbessern


Eine Aktivistin der Organisation Campact demonstriert vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Maske in Gestalt von AfD-Politikerin Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, anlässlich der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.

Eine Aktivistin der Organisation Campact demonstriert vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Maske in Gestalt von AfD-Politikerin Erika Steinbach, Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, anlässlich der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung. Laut dem Urteil bedarf die staatliche Förderung politischer Stiftungen eines gesonderten Parlamentsgesetzes.

Millionen Euro Steuergeld für eine Rechtsaußen-Denkfabrik, die sich demnächst also öffentlich gefördert darüber Gedanken machen kann, wie sie die demokratiefeindliche und staatszersetzende Arbeit der AfD besser unterstützen kann: Jedem Demokraten dürfte das Qualen bereiten. Wie schade ums Geld! Doch kann das Urteil des Bundesverfassungsgerichts niemanden überraschen: Wenn die im Bundestag vertretenen Fraktionen großzügig Staatsknete unter ihren parteinahen Stiftungen verteilen, kann man der AfD ihren Anteil schwerlich verweigern. Zumindest nicht für die Zeit vor 2022, als ein entsprechender Passus ins Haushaltsgesetz eingeführt wurde.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat