Meinung

Karlsruher Rüge

Merkel ist nach Wahl in Thüringen zu weit gegangen


Die frühere Kanzlerin Angela Merkel erhält eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts.

Die frühere Kanzlerin Angela Merkel erhält eine Rüge des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist bedauerlich, dass das höchste Gericht überhaupt einen Verfassungsbruch durch die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel feststellen musste. Sie war wirklich lange genug im politischen Geschäft, als sie vom fernen Südafrika aus verlangte, die Wahl des FDP-Mannes Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD müsse rückgängig gemacht werden. Sie sprach von einem schlechten Tag für die Demokratie, womit sie ohne Frage recht hatte, doch sie bescherte der Bundesrepublik mit ihrer Intervention selbst einen ebensolchen, indem sie als Kanzlerin das vom Grundgesetz garantierte Recht auf Chancengleichheit der Parteien missachtete.

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