Berlin

Corona-Politik: Gericht kippt Demonstrationsverbot


Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Politik aufgehoben. (Symbolbild)

Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute das Verbot der Demonstration gegen die Corona-Politik aufgehoben. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Verbotsverfügung der Polizei für eine geplante Demonstration gegen die Corona-Politik gekippt. Die Veranstaltung am Samstag könne unter Auflagen stattfinden, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag der dpa. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Zu der Kundgebung am Samstag in Berlin hatte die Initiative Querdenken 711 aus Stuttgart 22.000 Teilnehmer auf der Straße des 17. Juni nahe dem Brandenburger Tor angemeldet. Die Versammlungsbehörde der Polizei hatte diese größere Demonstration und neun weitere kleinere Veranstaltungen am Mittwoch verboten.

Als Grund für diesen Schritt hatte die Polizei angeführt, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen - oft ohne Maske und Abstand - ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe. Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten.

Die Begründung des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Die Veranstalter hätten ein Hygienekonzept vorgelegt. Das Land habe nicht darlegen können, dass dieses nicht eingehalten werden solle. Auflagen für die Demo seien nicht hinreichend geprüft worden.

Den Veranstaltern wurde nach den Worten des Gerichtssprechers die Auflage erteilt, den Standort der Hauptbühne etwas zu verschieben, damit genügend Platz ist. Zwischen Videowänden muss ein Mindestabstand von 300 Metern bestehen. Zudem müsse der Veranstalter durch regelmäßige Lautsprecherdurchsagen und Ordner sicherstellen, dass Teilnehmer der Kundgebung Mindestabstand einhalten. Eine Maskenpflicht gehört demnach nicht zu den Auflagen.

"Feindlicher Angriff auf das Grundgesetz"

Demonstrations-Initiator Michael Ballweg hatte das Demo-Verbot in einer Erklärung als "feindlichen Angriff auf das Grundgesetz" bezeichnet. Zudem hatte Querdenken angekündigt, sich juristisch mit allen Mitteln gegen das Demo-Verbot zu wehren und notfalls das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Im Internet gibt es zahlreiche Aufrufe, ungeachtet eines möglichen Verbots in die Bundeshauptstadt zu reisen und zu protestieren. Bei der Berliner Polizei gingen mehrere Tausend Anmeldungen zu weiteren Demonstrationen als Ersatz für die verbotene Veranstaltung ein. Demonstrationen lassen sich formlos und schnell über die Internetseite der Versammlungsbehörde der Berliner Polizei anmelden.

Senat in der Kritik

Die Polizei bereitete sich trotz der unklaren Lagen auf Einsätze am Wochenende vor. Innensenator Andreas Geisel (SPD) kündigte an, Tausende Beamte aus mehreren Bundesländern und vom Bund zusammenzuziehen, um entweder das Demonstrationsverbot oder aber Auflagen für die Teilnehmer durchzusetzen.

Der rot-rot-grüne Berliner Senat und die Polizei stehen wegen des Verbots und viel Kritik daran unter Druck. Senator Geisel erklärte die Entscheidung in zahlreichen Interviews und Stellungnahmen. Zuletzt sprach er in der "Süddeutschen Zeitung" von ursprünglich 50.000 erwarteten Demonstranten. Darunter seien viele "aus dem rechtsextremistischen Spektrum mit einem erheblichen Aggressionspotenzial".

Es gebe erhebliche Gewaltandrohungen, sagte Geisel weiter. "Das macht uns ernsthafte Sorgen." Auch seine Behörde und er persönlich würden angegangen. "Die Drohungen, die seit dem Verbot hier eingegangen sind, sind zu massiv. Das übersteigt in Menge und Aggressivität alles, was ich bisher erlebt habe."