Pandemie

Bundestag soll Corona-Regeln für den Herbst beschließen


Eine Anzeigetafel am Düsseldorfer Flughafen.

Eine Anzeigetafel am Düsseldorfer Flughafen.

Von dpa

Die kältere Jahreszeit rückt näher, und damit wohl auch wieder eine schwierigere Pandemielage. Die Koalition will dafür jetzt zusätzliche Eindämmungsmöglichkeiten besiegeln - aber auch eine Lockerung.

Nach nur wenigen Alltagsauflagen im Sommer sollen für den Herbst wieder mehr Corona-Schutzvorgaben möglich werden. Der Bundestag soll dazu heute ein Gesetzespaket der Ampel-Koalition beschließen, das vom 1. Oktober bis 7. April 2023 weitergehende Regeln zu Masken und Tests vorsieht. Die Länder sollen die Vorgaben verhängen und bei kritischer Lage auch ausweiten können. Allerdings soll die seit Monaten geltende Maskenpflicht in Flugzeugen vorerst enden. Von der Opposition kommt Kritik an den Plänen, die voraussichtlich am 16. September auch noch in den Bundesrat müssen.

Die Union forderte grundlegende Kurskorrekturen. Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Mit diesem Gesetz hat die Ampel eine Chance verpasst, Deutschland zurück auf einen Pfad der Normalität und Eigenverantwortung zu führen." Zu zentralen Fragen des Corona-Herbstes bleibe sie Antworten schuldig. "Das Gesetz ist voller Unklarheit und lässt die Bundesländer ratlos zurück." In einem Entschließungsantrag spricht sich die Union für ein Ende der Corona-Impfpflicht für Personal in Pflegeheimen und Kliniken und gegen pauschale FFP2-Maskenpflichten in Verkehrsmitteln aus.

SPD-Fraktionsvize Dagmar Schmidt warb dagegen um Zustimmung für den erzielten Kompromiss. "Mit den beschlossenen Maßnahmen und den neu angepassten Impfstoffen wird es uns gelingen, sicher und gut durch Herbst und Winter zu kommen", sagte sie der dpa. "Für uns war und ist es wichtig, dass wir die Gesundheit aller Menschen in unserem Land bestmöglich schützen und die Vorkehrungen dafür schaffen, auf die kommenden Wellen reagieren zu können."

Konkret geht es zum einen um die künftigen Corona-Bestimmungen im Infektionsschutzgesetz. Sie sind Rechtsgrundlage für Maßnahmen in den Ländern und nennen mögliche Instrumente. Zum Frühjahr waren sie vor allem auf Drängen der FDP deutlich zurückgefahrenen worden. Mit Blick auf eine erwartete kritischere Infektionslage im Herbst und Winter sieht Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) daneben auch noch eine neue Impfkampagne, einen schnelleren Medikamenten-Einsatz bei Erkrankten und genauere Daten zu Klinikbelegungen vor. Ein Überblick:

Die Bundesregeln

Bundesweit sollen FFP2-Maskenpflichten in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. Ebenso für alle ab 14 Jahren weiterhin auch in Fernzügen, für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren soll eine einfachere OP-Maske reichen. In Flugzeugen fällt die Maskenpflicht jetzt ganz weg, die Bundesregierung soll sie per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats aber noch einführen können.

Zusätzlich zur Maske soll vor dem Zutritt zu Pflegeheimem und Kliniken ein negativer Test vorgelegt werden müssen. Um den Schutz besonders gefährdeter Pflegebedürftiger zu verstärken, sollen Heime Beauftragte benennen müssen, die sich um Impfungen, Hygiene und Therapien für Erkrankte etwa mit dem Medikament Paxlovid kümmern.

Die erste Länder-Stufe

Ab 1. Oktober sollen die Länder jeweils bei sich Auflagen verhängen können. Dazu zählt weiter die Maskenpflicht im Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Es sollen aber auch wieder Masken in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants Pflicht werden können - mit der zwingenden Ausnahme, dass man keine Maske braucht, wenn man in der Gastronomie und bei Kultur-, Freizeit- oder Sportveranstaltungen einen negativen Test vorzeigt.

An Schulen und Kitas sollen Tests vorgeschrieben werden können. Möglich werden auch Maskenpflichten in Schulen - aber erst ab der fünften Klasse und nur soweit dies "zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist".

Die zweite Länder-Stufe

Bei einer regional kritischeren Corona-Lage sollen die Länder noch weitere Vorgaben verhängen können. Dazu zählen Maskenpflichten auch bei Veranstaltungen draußen, wenn dort Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden können Hygienekonzepte für Betriebe und andere Einrichtungen. Außerdem sollen Besucher-Obergrenzen für Innenveranstaltungen möglich sein.

Diese Maßnahmen soll aber nicht einfach die Landesregierung festlegen können, nötig sein soll ein Landtagsbeschluss. Bedingung soll zudem sein, dass eine konkrete Gefährdung für das Gesundheitswesen oder andere wichtige Versorgungsbereiche für eine Region festgestellt wird - in einer Gesamtschau von Infektionszahlen und anderen Indikatoren.

Der Busunternehmerverband BDO forderte die Abschaffung der Maskenpflicht wie in Flugzeugen auch für Fernbusse. Es brauche einheitliche und nachvollziehbare Regelungen, sagte Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Sie begründete dies auch mit der wirtschaftlichen Krise der Branche angesichts hoher Energiepreise.