Schutzmaßnahmen leicht verschärft

Bund und Länder: Schulen und Kitas bleiben offen


Bund und Länder drehen noch einmal an der Maßnahmen-Schraube bei den Schulen. Große Einschränkungen wird es aber nicht geben. (Symbolbild)

Bund und Länder drehen noch einmal an der Maßnahmen-Schraube bei den Schulen. Große Einschränkungen wird es aber nicht geben. (Symbolbild)

Von mit Material der dpa

Die Corona-Zahlen sind durch den Teil-Lockdown nicht wie erhofft gesunken, sondern stagnieren auf hohem Niveau. Deswegen drehen Bund und Länder jetzt auch noch einmal an der Maßnahmen-Schraube bei den Schulen. Große Einschränkungen wird es aber nicht geben.

Schulen und Kitas in Deutschland sollen in der Corona-Pandemie auch weiterhin grundsätzlich geöffnet bleiben. Darauf haben sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch bei ihrer Videokonferenz verständigt. Gleichzeitig verabredeten sie Maßnahmen, um Ansteckungen an Schulen einzudämmen. In der Summe bleiben diese aber eher zurückhaltend.

"Schulspezifisch" entscheiden

So ist ein großflächiges Umschwenken auf sogenannten Wechselunterricht in Deutschland trotz anhaltend hoher Corona-Zahlen nicht geplant. Merkel und die Länderchefs vereinbarten, dass über solche Maßnahmen - bei denen etwa Klassen halbiert und abwechselnd zu Hause und in der Schule unterrichtet werden - weiterhin vor Ort und "schulspezifisch" entschieden werden soll. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte nach den Gesprächen, dies bedeute, dass es nicht um pauschale Maßnahmen für ganze Kreise oder ganze Städte gehe.

Zum Einsatz kommen soll Wechselunterricht zudem nur bei Schülern ab der 8. Klasse und wenn die Corona-Zahlen in einer Region extrem steigen. Als Grenze wird eine Zahl von 200 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohnern pro Woche genannt. Diese Zahl wird in den meisten Landkreisen Deutschlands laut aktuellen Daten des Robert Koch-Instituts momentan nicht überschritten. Der sogenannte Hybridunterricht wird auch nicht verpflichtend, sondern nur als Beispiel für etwaige Zusatzmaßnahmen bei starkem Infektionsgeschehen genannt.

Bund und Länder betonen in ihrem gemeinsamen Beschluss: "Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung." Mit Blick auf die Schulen wird betont, das Recht auf Bildung könne am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden.

Maskenpflicht im Unterricht

Zusätzlich vereinbart wurde außerdem eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, ebenfalls abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier "deutlich mehr" als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner genannt. Allerdings gilt in den meisten Bundesländern längst eine Maskenpflicht im Unterricht und zwar schon ab der 5. Klasse, in Bayern sogar an Grundschulen. Keine flächendeckende Maskenpflicht im Unterricht gab es zuletzt nur noch in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern.

Um die Zahl der Kontakte direkt vor den Feiertagen und damit die Ansteckungsgefahr im Familienkreis zu verringern sollen auch die Weihnachtsferien in fast ganz Deutschland gleichzeitig am 19. Dezember beginnen, dem Samstag vor Heiligabend. In mehreren Ländern, die das in den vergangenen Tagen bereits angekündigt hatten, werden die Ferien damit vorgezogen. Bremen und Thüringen behalten sich als einzige laut dem Beschluss vom Mittwoch vor, "eine länderindividuelle Regelung hinsichtlich des Ferienbeginns" zu treffen.

Quarantäne-Regelung

Bei Corona-Fällen an Schulen soll zudem künftig einheitlich vorgegangen werden. Schüler, die sich mit Corona angesteckt haben, sollen gemeinsam mit ihren Mitschülern - in der Regel die Schulklasse - sofort in eine fünftägige Quarantäne geschickt werden. Die Tage am Wochenende zählen mit. Nach fünf Tagen soll es einen Schnelltest geben. Ist der negativ, dürfen die Schüler wieder in die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt. Lehrer sollen dem Beschluss zufolge wegen "des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts" nicht in diese "Clusterisolation" einbezogen werden.

Der Vorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Udo Beckmann, begrüßte die Möglichkeit, Wechselunterricht ab einer sogenannten Inzidenz von 200 Corona-Fällen einzuführen. Dies sei unbedingt angebracht, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Beckmann kritisierte aber die Einschränkung, dass dies erst ab der 8. Klasse möglich sein soll und nicht für Abschlussklassen. Das heiße, dass lediglich die 8., 11. und gegegebenenfalls 12. Klassen dies wahrnehmen könnten. "Ob das also die erhoffte Entlastung verspricht, bleibt fraglich." Insgesamt zeigte sich der Verbandschef enttäuscht über die vereinbarten Infektionsschutzmaßnahmen für die Schulen. Wenn diese offengehalten werden sollten, brauche es einen besseren Schutz der Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler, sagte Beckmann.