Neuer Bußgeldkatalog fehlt

Andreas Scheuer bringt Polizeiverwaltungsamt unter Druck


Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Von Tabitha Nagy

Bundesverkehrsminister Scheuer ist mit seiner verschärften Ahndung von Verkehrsverstößen zu schnell: Die Polizei kann diese derzeit nur in Ausnahmefällen verfolgen - es fehlt der neue Bußgeldkatalog.

München - Seit einer Woche drohen Verkehrssündern deutlich empfindlichere Strafen. So müssen Autofahrer künftig ihren Führerschein abgeben, wenn sie außerhalb geschlossener Ortschaften mehr als 26 km/h zu schnell gefahren sind. Innerorts gilt das Fahrverbot ab 21 km/h zu schnell. Wer keine Rettungsgasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte und ein Fahrverbot - und auch Parken in zweiter Reihe wird teurer. So steht es jedenfalls auf dem Papier. In der Praxis aber herrscht derzeit noch weitgehend Schonfrist.

Neuer Bußgeldkatalog: Polizeiverwaltungsamt Straubing unter Stress

Denn um die neuen Regeln von Verkehrsminister Andreas Scheuer umzusetzen, fehlt der Polizei in Bayern eine grundlegende Voraussetzung: ein neuer Bußgeldkatalog. Und der braucht seine Zeit. Zudem müssen zahlreiche Geräte, vor allem Handlasermessgeräte, umgestellt und dann erst einmal neu getestet werden.

Am 28. April trat Scheuers StVO-Novelle in Kraft. Doch die zuständigen Polizeibehörden in Bayern erfuhren erst sechs Tage zuvor davon, wie aus einer internen Mail hervorgeht, die der AZ vorliegt. Dies setzt die Beamten im Polizeiverwaltungsamt (PVA) in Straubing nun massiv unter Stress. Die Behörde ist für die Erstellung eines neuen, gültigen Bußgeldkatalogs zuständig.

Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums teilte der AZ mit: "Üblicherweise gibt es einen Vorlauf von mehreren Wochen, die erforderlichen Anpassungen umzusetzen." Das Kraftfahrtbundesamt habe den Datensatz für den neuen bayerischen Bußgeldkatalog aber erst vier Tage vor Inkrafttreten der Verkehrsnovelle übermittelt.

"Von Lasermessungen ist Abstand zu nehmen", lautet die Order

Die Verantwortlichen bei der bayerischen Polizei versuchten es zunächst damit, dass sie die Einsatzkräfte auf der Straße vergangene Woche anwiesen, sie sollten die bisherigen "Tatbestandsnummern" anwenden. Denn neue gab es ja noch nicht. Am nächsten Tag hieß es: Kommando wieder zurück. Die alten Nummern dürften nicht mehr verwendet werden.

Nun teilte das Polizeiverwaltungsamt vielmehr mit, dass sich die Einsatzkräfte zurückhalten sollen. "Verwarnungen/Anzeigen nur, wenn unbedingt nötig", heißt es in einem internen Schreiben. Wenn der Verkehrssünder zahle, sei es gut. Wenn nicht, würde die Tat vermutlich nicht weiterverfolgt.

Ende vergangener Woche schließlich forderte das Polizeiverwaltungsamt alle bayerischen Polizeipräsidien auf, "von Anhaltekontrollen (zum Beispiel Lasermessungen) derzeit Abstand zu nehmen, um bei den Dienststellen keinen "Erfassungsstau" zu erzeugen. Auch die Verkehrsüberwacher beim Polizeipräsidium München sollen sich mit dem Aufschreiben von Parkverstößen zurückhalten. "Wir fühlen uns als zahnlose Tiger", sagte ein Polizist zur AZ.

Fest verbaute Verkehrsmessgeräte funktionieren wie bisher

Freie Fahrt für Raser herrscht deshalb aber nicht: Von dem Hickhack und Chaos ausgenommen sind fest verbaute Verkehrsmessgeräten in Polizeifahrzeugen und stationäre Tempomessgeräte. Sie kontrollieren und funktionieren genauso wie bisher.

Bis alle Probleme bei der Umsetzung der Novelle behoben sind, rechnet man im Polizeiverwaltungsamt derzeit mit Mitte Mai. Auf andere Verstöße, die im Bußgeldkatalog erfasst sind und bei denen sich nichts geändert hat, wirkt sich das Chaos nicht aus.

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