Wintereinbruch in München

Zu spät zur Arbeit wegen Schnee? Keine Ausrede!


Erst kratzen, dann schleichen auf schneebedeckten Straßen - im Winter kann der Weg zur Arbeit häufig länger dauern.

Erst kratzen, dann schleichen auf schneebedeckten Straßen - im Winter kann der Weg zur Arbeit häufig länger dauern.

Von Michael Schleicher / Online

Ist starker Schneefall ein berechtigter Grund, zu spät zur Arbeit zu kommen? Das sollten Arbeitnehmer zum Wintereinbruch in München wissen.

München - Kaum fällt der erste Schnee, geht es etwas langsamer zu auf Münchnes Straßen. Auch im Bahnverkehr gibt es häufiger witterungsbedingte Verspätungen. Doch ist der Wintereinbruch eine Ausrede, um zu spät in die Arbeit zu kommen? Nein, meint ein Experte.

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Schnee in München - Keine Ausrede für's Zuspätkommen

Starker Schneefall ist keine Ausrede für unpünktliches Erscheinen im Büro. "Der Winter friert die geltenden Arbeitspflichten nicht ein", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw), Bertram Brossardt, am Freitag in einer Mitteilung.

Wintereinbruch: Längeren Arbeitsweg einplanen

Arbeitnehmer müssten sich rechtzeitig über das Wetter informieren und gegebenenfalls früher aus dem Haus gehen - so sehe es die Rechtslage vor. Wenn etwa das Auto nicht anspringt, muss der Mitarbeiter nach Möglichkeit auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

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Wer zahlt bei Unfällen auf dem Arbeitsweg?

Hat der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall, so übernimmt regelmäßig die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die ärztliche Behandlung. Voraussetzung ist, dass der Unfall unverschuldet war und auf dem direkten Weg zur Arbeit passiert ist. Als Wegeunfall gilt sogar, wenn der Arbeitnehmer bereits vor seiner Haustür ausrutscht. Auch hier übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung in der Regel die Kosten.

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Zu spät im Büro? Lohnabzug!

Eine Verspätung kann die erbrachte Arbeitsleistung und damit auch den Lohn reduzieren. "Das kann verhindert werden, indem die Arbeitsleistung nachgeholt wird, wenn der Arbeitgeber einverstanden ist", so Brossardt. Die meisten Unternehmen im Freistaat zeigen sich laut vbw aber in der Regel kulant, wenn Mitarbeiter wegen winterlicher Verhältnisse zu spät kommen - vorausgesetzt, der Arbeitnehmer meldet sich rechtzeitig.

Auch auf den Arbeitgeber kommen im Fall extremer Wetterverhältnisse besondere Pflichten zu. Der Arbeitgeber trägt das Risiko für eine kältebedingte Betriebsstörung. Außerdem muss er dafür sorgen, dass eine von den körperlichen Anforderungen der Arbeit abhängige Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen herrscht. "Bei leichten Bürotätigkeiten im Sitzen sind dies beispielsweise 20 Grad", so Brossardt.

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