Finanzen

Wenn der Rechner qualmt: Gibt es künftig mehr Zeit für Steuererklärungen?


Jedes Jahr wartet die Steuererklärung: Schön wäre es, etwas mehr Zeit zu bekommen, damit alles passend eingereicht werden kann.

Jedes Jahr wartet die Steuererklärung: Schön wäre es, etwas mehr Zeit zu bekommen, damit alles passend eingereicht werden kann.

Von Monika Müller

Über etwas mehr Zeit für seine Steuererklärung wird sich jeder freuen. Bummelanten hingegen müssen mit Zuschlägen rechnen. Die fallen aber weniger hoch aus als befürchtet.

Bürger erhalten mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung, müssen im Gegenzug bei verspätet eingereichten Unterlagen aber mit schärferen Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzespläne will der Bundestag an diesem Donnerstag beschließen.

Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuererklärung allerdings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automatisch Verspätungszuschläge fällig.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Fristverlängerung. "Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können", sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch. Die Finanzämter beginnen nach seinen Angaben ohnehin erst im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, "so dass es nur gerecht ist, wenn auch die Bürger mehr Zeit für die Erklärung bekommen".

Erstmals soll die um zwei Monate verlängerte Frist im kommenden Jahr gelten. Ehepaare etwa mit Lohnsteuerklasse III und V müssen demnach für 2016 erst bis zum 31. Juli 2017 ihre Steuererklärung abgegeben.

Der Finanzausschuss billigte am Mittwoch die Gesetzespläne und die Nachbesserungen, die bereits am Montag bekanntgeworden waren. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll demnach nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen.

Mehr Zeit sollen auch Steuerzahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein.

Die automatisch fälligen Zuschläge sollen nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb dieser 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und keine Fristverlängerung beantragt wurde. Für 2016 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2018 abgegeben werden, wenn man einen Steuerberater hat. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts.