München

Vor Gericht: Mann wollte sich in Terrorcamp ausbilden lassen


Der 27 jährige Arthur A. (M) wird am 12.05.2016 in München (Bayern) von Justizangestellten und Polizisten in den Gerichtssaal B162 des Landesgerichts München I. gebracht. Dem mutmaßlichen Islamisten wird vorgeworfen, seine Ausreise in ein Terrorcamp des syrischen Bürgerkrieges geplant zu haben. Der Mann war am Münchner Flughafen festgenommen worden.

Der 27 jährige Arthur A. (M) wird am 12.05.2016 in München (Bayern) von Justizangestellten und Polizisten in den Gerichtssaal B162 des Landesgerichts München I. gebracht. Dem mutmaßlichen Islamisten wird vorgeworfen, seine Ausreise in ein Terrorcamp des syrischen Bürgerkrieges geplant zu haben. Der Mann war am Münchner Flughafen festgenommen worden.

Von Monika Müller

Er wollte sich für den bewaffneten Kampf schulen lassen. Das könnte einen 27-Jährigen für Jahre hinter Gitter bringen. Vor dem Landgericht München beginnt ein Prozess nach dem neuen Tatbestand, der schon eine Ausreise mit Terrorabsicht unter Strafe stellt.

Ein mutmaßlicher Islamist muss sich seit Donnerstag in München wegen versuchter Ausreise zum Kampf in Syrien verantworten. Der 27-Jährige, der in München geboren und deutscher Staatsbürger ist, sehe den Dschihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen und lehne die Werte der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ab, sagte Staatsanwalt Florian Weinzierl zum Prozessauftakt vor dem Landgericht München I. Der Mann äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. "Ich sage nichts dazu."

Einen Antrag seines Anwalts auf Aussetzung des Verfahrens lehnte die Staatsschutzkammer ab. Es gebe keinen Grund, an der Verfassungsmäßigkeit des Paragrafen 89 a und des vor einem Jahr neu geschaffenen Absatz 2a zu zweifeln.

Der Anwalt wollte die Norm vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sei unverhältnismäßig und beinhalte eine Bündelung unbestimmter Begriffe. Etwa ist die Rede von "gesundheitsschädlichen Stoffen" und "Vorrichtungen" zur Begehung einer Gewalttat. Zudem stelle die Strafandrohung bei der Ausreise eine Vorfeldkriminalisierung dar. Ein Ausreiseverbot für Gefährder als "milderes und ebenfalls effektives Mittel" genüge. Auch das Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft sei unverhältnismäßig.

Nach Auffassung der Anklage wollte der 27-Jährige am Kampf in Syrien teilnehmen oder sich in ein Terrorcamp im Umgang mit Schusswaffen und Sprengstoffen ausbilden lassen. Im Juni 2015 sei ihm die Einreise in die Türkei verwehrt worden. Beim zweiten Versuch im Oktober wurde er am Flughafen festgenommen. Er gab an, eine Koranschule besuchen zu wollen, hatte aber neben dem Ticket über Istanbul nach Adana zwei Handys, 270 Euro und neue Outdoor-Kleidung dabei, wie sie auch "Soldaten in Wüstengebieten" trügen. Er habe sich vermutlich der radikalislamischen Al-Nusra-Front oder einer kooperierenden Gruppe anschließen wollen, warf ihm Ankläger Weinzierl vor.

Ein Beamter des Landeskriminalamtes berichtete, der junge Mann habe sich 2013 dem Islam zugewandt. Kurz vor der Festnahme habe er auf Facebook gepostet: "Ich habe beschlossen zu sterben, um zu leben."

Der neue Absatz 89a, 2a im Strafgesetzbuch stellt den Versuch der Ausreise zum bewaffneten Kampf oder zur Terror-Ausbildung unter Strafe. Danach gab es bereits einen Prozess in Potsdam sowie einen in Bayern; derzeit läuft nach Angaben des Verteidigers zudem ein Verfahren in Köln.

Zuvor waren mutmaßliche Islamisten bei der Rückkehr vor Gericht gestellt oder aber wegen anderer Tatbestände angeklagt worden. Etwa hatte das Amtsgericht München 2014 einen mutmaßlichen Salafisten wegen Verstoßes gegen ein Ausreiseverbot zu sieben Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Laut Ermittlern wollte er nach Syrien reisen, um sich den Terroristen des Islamischen Staates anzuschließen.