Waldshut-Tiengen

Streit um Anti-Baby-Pille von Bayer erstmals vor deutschem Gericht


Eine Packung der vom Pharma-Konzern Bayer AG vertriebenen und wegen angeblicher Nebenwirkungen umstrittenen Verhütungspille Yasminelle liegt für eine Illustration am 11.12.2015 in Willstätt (Baden-Württemberg) auf einem Tisch.

Eine Packung der vom Pharma-Konzern Bayer AG vertriebenen und wegen angeblicher Nebenwirkungen umstrittenen Verhütungspille Yasminelle liegt für eine Illustration am 11.12.2015 in Willstätt (Baden-Württemberg) auf einem Tisch.

Von Katharina Binder

Eine Frau ist überzeugt, dass eine Anti-Baby-Pille sie krank gemacht hat. Sie gerät sogar in Lebensgefahr. Nun will die 31-Jährige Schadenersatz.

Nach jahrelangen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen in den USA beschäftigt sich erstmals ein deutsches Gericht mit einer möglichen Gesundheitsgefahr durch die Anti-Baby-Pille "Yasminelle". Das Landgericht im baden- württembergischen Waldshut-Tiengen verhandelt an diesem Donnerstag (17.12./9 Uhr) die Klage einer Frau gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer. Dieser vertreibt die Pille. Es ist der erste Prozess dieser Art in Deutschland, sagte ein Gerichtssprecher.

Die 31 Jahre alte Felicitas Rohrer aus Willstätt in Baden-Württemberg will nach eigenen Angaben rund 20 000 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld von Bayer. Sie macht die Pille mit ihrem Wirkstoff Drospirenon für gesundheitliche Probleme verantwortlich. So erhöhe sie das Thrombose-Risiko. Nach der Einnahme der Pille habe sie im Juni 2009 eine Lungenembolie erlitten und sei daran fast gestorben. Seither kämpft sie gegen Bayer und die weltweit umstrittene Pille.

Der Pharmakonzern halte die Ansprüche für unbegründet und werde sich gegen die Klage zur Wehr setzen, sagte ein Sprecher. Durch wissenschaftliche Daten sei bestätigt, dass von der Anti-Baby-Pille und dem Wirkstoff bei korrekter Einnahme keine Gefahr ausgehe.

In den USA hatten mehrere tausend Frauen gegen Bayer geklagt. Bis Anfang dieses Jahres schloss der Konzern den Angaben zufolge rund 9.000 Vergleiche im Höhe von insgesamt 1,9 Milliarden US-Dollar ab, ohne jedoch eine juristisch wirksame Verantwortung anzuerkennen.