Stockholm

Staatsanwaltschaft stellt Untersuchung gegen Assange ein


Der Vorwurf der Vergewaltigung scheint gegen ihn nicht mehr im Raum zu stehen: Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Der Vorwurf der Vergewaltigung scheint gegen ihn nicht mehr im Raum zu stehen: Wikileaks-Gründer Julian Assange.

Von Redaktion idowa und mit Material der dpa

Der schwedische Teil des komplexen Falls Assange ist vom Tisch. Das sind gute Nachrichten für den in einem britischen Gefängnis sitzenden Wikileaks-Gründer, freikommen wird er aber nicht: Der Entschluss der Schweden ändert nichts daran, dass ihn die USA anklagen wollen.

Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Vergewaltigungs-Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange ein. Der Vorfall liege mittlerweile neun Jahre und damit so lange zurück, dass sich die Beweislage deutlich abgeschwächt habe, erklärte die stellvertretende Direktorin der schwedischen Strafverfolgung, Eva-Marie Persson, am Dienstag. Die Beweise reichten für eine Anklage nicht aus, sagte sie. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft könne jedoch angefochten werden. Wikileaks forderte, sich nun auf den Hauptschauplatz des Tauziehens um Assange - die USA - zu fokussieren.

Der 48 Jahre alte Gründer der Enthüllungsplattform sitzt derzeit in Großbritannien im Gefängnis. Ihm war das Asyl in der Botschaft Ecuadors in London entzogen worden, in die er sich 2012 aus Angst vor einer Auslieferung nach Schweden geflüchtet hatte. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl wegen der Vergewaltigungsvorwürfe in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schließlich an die USA ausgeliefert zu werden. Diese Option ist nun ausgeschlossen.

Eine mögliche Auslieferung an die USA ist aber noch nicht vom Tisch, weil die US-Justiz einen Auslieferungsantrag gestellt hat, der von den Briten zugelassen wurde. Die Verhandlung zu dem Gesuch beginnt am 25. Februar 2020. In Großbritannien war er im April zu 50 Wochen Gefängnis verurteilt worden, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstoßen hatte. Dagegen hatten seine Anwälte zunächst Berufung eingelegt, diese dann aber im Juli fallengelassen.

Assange war in Schweden unter anderem vorgeworfen worden, im August 2010 eine Frau vergewaltigt zu haben. Er hat das stets bestritten und von einvernehmlichem Sex gesprochen. Andere Vorwürfe sind bereits verjährt, mit dem Vorwurf der Vergewaltigung wäre dies im kommenden August ebenfalls der Fall gewesen.

Persson sagte auf einer Pressekonferenz in Stockholm, die Klägerin sei zwar glaubwürdig und ihre Informationen zuverlässig. Es mangele jedoch an mündlichen Beweisen, die die Vorwürfe stützten. Sie sei deshalb nach langer Abwägung zu dem Schluss gelangt, dass es keinen Grund gebe, die Ermittlungen fortzusetzen.

Die schwedischen Ermittlungen waren 2017 schon einmal eingestellt worden, weil es nicht gelungen war, die Vorwürfe gegen den jahrelang in der Botschaft lebenden Assange ausreichend zu untersuchen. Die Schuldfrage konnte damals nicht geklärt werden. Im Mai 2019 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft ihre Voruntersuchungen aber wieder aufgenommen und Haftbefehl beantragt - was das zuständige Bezirksgericht in Uppsala aber im Juni ablehnte. Die Strafverfolgung hatte darauf verzichtet, gegen die Ablehnung des Haftbefehls in Berufung zu gehen.

Der Wikileaks-Gründer hatte sich jahrelang in der ecuadorianischen Botschaft in London verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Die USA wollen Assange wegen des Vorwurfs vor Gericht stellen, der Whistleblowerin Chelsea Manning geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Bei einer Verurteilung in allen 18 Anklagepunkten drohen ihm 175 Jahre Haft.

"Lassen Sie uns jetzt den Fokus auf die Bedrohung legen, vor der Herr Assange seit Jahren warnt: die kriegerische Strafverfolgung der USA und die Bedrohung, die diese für das First Amendment darstellt", erklärte Wikileaks-Chef Kristinn Hrafnsson nach der schwedischen Bekanntgabe. Im First Amendment, dem ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, sind Freiheiten wie die Rede- und Pressefreiheit festgeschrieben.