Saarland

Sexuelle Nötigung: Ehemaliger Pfarrer weist Vorwurf zurück

Wegen sexueller Nötigung eines 14-Jährigen steht ein früherer katholischer Pfarrer nun vor Gericht. Auch andere Minderjährige sollen in den 90er-Jahren betroffen gewesen sein.


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Der Angeklagte (r) neben seinem Anwalt im Landgericht Saarbrücken. Er muss sich wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung verantworten.

Ein Pfarrer im Ruhestand aus dem Bistum Trier muss sich seit Montag wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung vor dem Landgericht Saarbrücken verantworten. Er soll einen 14-jährigen Messdiener gedrängt haben, sexuelle Handlungen an sich zu dulden. Zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Saarbrücke wies der 69-Jährige den Vorwurf "mit Nachdruck" zurück. "Das angebliche Nötigungsdelikt hat nicht stattgefunden, und ich bin zuversichtlich, dass sich das auch im Verlauf des Prozesses herausstellen wird", sagte er. Angaben zu seiner Person wollte er vor Gericht nicht machen.

Laut Anklage soll der Mann 1997 im saarländischen Freisen den 14-Jährigen zur Übernachtung ins Pfarrhaus eingeladen habe. Dort soll er ihm abends mehrere Gläser Wein zu trinken gegeben haben. Später habe er ihn mit Gewalt auf ein Bett gedrückt und sexuell berührt. Schließlich sei es dem Jungen gelungen, sich loszureißen und zu fliehen. Auf seiner Flucht vor dem Angeklagten habe er sich im Bad eingesperrt und durch ein geöffnetes Fenster um Hilfe gerufen.

Das Verfahren geht zurück auf eine Strafanzeige des Bistums Trier, nachdem der Geschädigte Angaben gegenüber dem erzbischöflichen Offizialat Köln gemacht hatte. Bislang wurden sieben weitere Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil könnte demnach am 13. März fallen.

Vor der Verhandlung hatten am Morgen Mitglieder des Vereins Missbit ("Missbrauchsopfer im Bistum Trier" e.V.) vor dem Gebäude protestiert. Unter ihnen war auch ein 39-Jähriger, der nach eigenen Angaben 1999 im Alter von 15 Jahren ebenfalls Opfer von sexuellem Missbrauch durch den Angeklagten gewesen sein soll. Er hatte nach eigenen Angaben 2006 Anzeige erstattet, der Vorwurf sei jedoch verjährt, weil keine körperliche Gewalt ausgeübt worden sei.