Unionsstreit

Schwarz auf Weiß: Bayern schreibt Kanzlerin einen Brief


Das bayerische Kabinett ist am 22.12.2015 zu einer Sitzung in der Staatskanzlei in München (Bayern) zusammengekommen. Am 26.01.2016 berät das Kabinett erneut über die Flüchtlingspolitik.

Das bayerische Kabinett ist am 22.12.2015 zu einer Sitzung in der Staatskanzlei in München (Bayern) zusammengekommen. Am 26.01.2016 berät das Kabinett erneut über die Flüchtlingspolitik.

Von Monika Müller

Seit Monaten droht die Staatsregierung dem Bund mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Damit will Ministerpräsident Seehofer eine wirksame Kontrolle der deutschen Grenzen gegen Flüchtlinge durchsetzen. Doch erst einmal gibt es einen Brief an die Bundesregierung.

Nächste Verschärfung im Unions-Streit über die Flüchtlingspolitik: Die bayerische Staatsregierung hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) nun schriftlich zu einer Kehrtwende aufgefordert. In dem seit längerem angekündigten Brief, den das Kabinett am Dienstag beschlossen und auf den Weg gebracht hat, fordert das CSU-regierte Bayern eine wirksame Sicherung der deutschen Grenze und eine Obergrenze für Flüchtlinge: 200 000 im Jahr. Wenn die Bundesregierung nicht handelt, will Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage einreichen.

Der Brief sei bereits auf dem Weg, sagte Seehofer kurz nach der Kabinettssitzung. Es gehe darum, Recht und Ordnung an den deutschen Grenzen wieder herzustellen. "Wir haben es hier mit Rechtsverletzungen zu tun - und die müssen abgestellt werden."

Wie lange er Merkel konkret Zeit gibt und wann Bayern ansonsten klagen will, sagte Seehofer nicht. In dem Brief findet sich die Formulierung "unverzüglich". Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu, man wolle wirksame Maßnahmen "innerhalb der nächsten Wochen".

Herrmann und Justizminister Winfried Bausback nannten den Brief aus rechtlichen Gründen notwendig. "Hier geht es um einen formellen, verfassungsrechtlich relevanten Akt", sagte Bausback. "Es geht um das Geltendmachen eines verfassungsrechtlichen Anspruchs des Freistaats."

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